In den städtischen Parkhäusern kostet die erste Stunde vom 1. Oktober 2015 an 2,50 statt bisher 2,20 Euro. Für jede weitere Stunde bleibt das Entgelt mit 2,70 Euro stabil. Für zweieinhalb Stunden Parkzeit sind also künftig 7,90 statt 7,60 Euro zu zahlen. Der Tagessatz für städtische Parkhäuser bleibt mit 22 Euro unverändert.

 

Abendtarife bleiben unverändert

Wer sein Auto auf einem Stellplatz in einer Wohnparkgarage im Westen oder im Süden parkt, muss von Herbst 2015 an 70 statt 60 Euro im Monat bezahlen. Im Osten und in Untertürkheim steigt die monatliche Gebühr um fünf auf 60 Euro. Als Grund für diese „differenzierte Tarifgestaltung“ gilt bei der Stadt die unterschiedliche Nachfragesituation nach städtischen Stellplätzen in Wohnparkhäusern. Diese Preisgestaltung berücksichtige auch, dass im Stuttgarter Westen in den vergangenen Jahren hohe Investitionen für den Bau neuer Wohnparkgaragen getätigt worden seien. Zudem müssten immer mehr Mittel für die bauliche Unterhaltung der älteren Tiefgaragen aufgewendet werden.

Unverändert bleiben die Abendtarife in städtischen Parkhäusern und Garagen in der City. Auch die Tarife für Kurzparker außerhalb der City und in den Außenbezirken verändern sich nicht. Der Tagestarif für die Tiefgarage unter dem Kursaal in Bad Cannstatt beträgt acht Euro, Kurzparker zahlen einen Euro je Stunde.