Klar: Wer Alkohol trinkt, lässt das Auto stehen. Doch auch auf den Drahtesel sollte man sich in angetrunkenem Zustand nicht unbedingt schwingen. Denn man riskiert dann nicht nur seine Gesundheit – sondern mitunter sogar den Führerschein: Radler mit mehr als 1,6 Promille gelten als absolut fahruntauglich, wer erwischt wird erhält drei Strafpunkte in Flensburg und muss zudem ein Bußgeld in Höhe eines Monatsgehalts bezahlen. Das gilt auch für Elektrofahrräder mit einer Spitzengeschwindigkeit bis 25 Kilometern pro Stunde. Schnellere E-Bikes mit einer Motorleistung bis 45 Kilometer pro Stunde gelten hingegen als Kfz. Für sie gilt, was auch für Autos gilt: 0,5 Promille sind eine Ordnungswidrigkeit, 1,1 Promille am Steuer gelten als Straftat. Und was noch schwerer wiegt: Mitunter kommt auch die Versicherung nicht für Schäden auf.