Wegen des Besitzes des scharfen Kriegsgerätes ist ein Waffennarr am Amtsgericht Böblingen zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Landkreis - Mit einem blauen Auge ist ein 41 Jahre alter Mann aus einer Gäugemeinde am Amtsgericht in Böblingen davongekommen – obwohl er und seine Frau fast 20 Jahre im Bett über einer scharfen und damit lebensgefährlichen Handgranate geschlafen hatten. Das Schöffengericht verurteilte den Mann am Mittwoch wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer fünfzehnmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem muss der Mann 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

 

Der 41-Jährige hatte 18 Jahre lang eine Eierhandgranate aus Beständen der jugoslawischen Armee sowie zehn Jahre lang eine halbautomatische Selbstladepistole mit 80 Patronen des ungarischen Militärs besessen. Der Mann erklärte bei der Gerichtsverhandlung, dass er die Granate die ganzen Jahre lang für eine Attrappe gehalten und die Pistole nie abgefeuert habe.

Handgranate als Urlaubssouvenir

Gekauft habe er die Handgranate für etwa 15 Euro bei einem Urlaub in Kroatien und die Pistole und die Munition für 500 Euro bei einem flüchtigen Bekannten in Herrenberg. „Ich habe mit den Sachen aber nie etwas vorgehabt“, erklärte der Mann, der sich selbst als einen „Waffennarr“ bezeichnete. Überhaupt wisse er auch nicht mehr, warum er sich mit der Handgranate, der Pistole und der Munition eingedeckt habe. „Ich kann mir nicht erklären, wie es dazu gekommen ist.“ Später in der Verhandlung räumte der Mann ein, dass er zu der Zeit des Handgranatenkaufs unter dem plötzlichen Todes seines Vaters gelitten habe.

Völlig baff war der Richter Werner Kömpf darüber, dass die Handgranate schlicht in einer Tüte verpackt und seit 1994 unter dem Bett der Eheleute gelegen hatte. „Sie wussten doch, dass die Waffe scharf gewesen ist. Haben Sie keine Angst gehabt?“, fragte der Richter. Der 41-Jährige erklärte indes, dass er sich „sicher gewesen“ sei, dass es sich bei der Handgranate lediglich um eine harmlose Attrappe gehandelt habe. Und er habe „das Zeug“ einfach unter das Bett gelegt, „damit es aus dem Weg ist“, sagte der 41-Jährige. „Wenn ich daran denke, dass ich da jahrelang über einer echten Handgranate gelegen habe, wird mir doch ganz anders.“

Bei der Waffe handelt es sich um eine Handgranate aus ex-jugoslawischer Produktion. Gefüllt ist der Sprengkörper mit bis zu 800 Stahl- und Hartplastikteilen, die einen Durchmesser von 2,5 bis 5 Millimetern haben. 35 Gramm Plastiksprengstoff bringen die Handgranate nach drei bis vier Sekunden zur Explosion, wenn der Sicherungssplint gezogen wird. Die Wirkung ist verheerend – im Bürgerkrieg wurden ungezählte Soldaten von diesem Waffentyp getötet oder schwer verletzt.

Exfrau zeigt Waffennarr an

Der Richter Kömpf schenkte der Attrappen-Version des 41-Jährigen indes keinen Glauben. „Sie haben selbst gesagt, dass Sie bei der Bundeswehr schon einmal zu Übungszwecken eine Handgranate benützt haben. Also wussten Sie, was Sie da in Händen halten“, sagte der Richter. Zudem gebe es keinen nachvollziehbaren Grund dafür, eine vermeintliche Nachbildung dieser Waffe unter dem Bett aufzubewahren. „Sonst liegen solche Attrappen doch in einer Vitrine oder im Schrank“, so Kömpf.

Der 41-Jährige war bis zum Urteil am Mittwoch noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Angezeigt hatte ihn seine heutige Ex-Frau, die damals gerade getrennt von dem Mann lebte. Im Streit und offenbar aus Rache verständigte die Frau dabei wegen der Waffen die Polizei.