Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Gesamtfinanzierung

 

Das Ministerium betont, dass „derzeit keine finanziellen Baufreigaben für Stuttgart 21 erteilt werden“. Denn die Freigabe von Bundesmitteln sei „an die Sicherung der Gesamtfinanzierung gem. §6 Abs. 5 Rahmenvereinbarung gebunden“. Die Gesamtfinanzierung von S 21 aber sei wegen der Mehrkosten von bis zu 2,3 Milliarden Euro nicht mehr gesichert, betont das Ministerium – und wirft der DB-Spitze sogar explizit falsche Aussagen zu diesem Punkt vor.

Zudem habe der Konzern „bisher keinen Versuch gemacht, auf die Projektpartner zuzugehen“, um die offenen Mehrkosten zu klären. Der Aufforderung des Aufsichtsrats vom 12. Dezember sei „nicht entsprochen“ worden, kritisiert das Ministerium. Zumindest Mehrkosten von 1,1 Milliarden Euro seien bei den Projektpartnern nicht durchsetzbar, habe ein Rechtsgutachten für die DB ergeben, heißt es im Dossier. Für weitere 1,2 Milliarden dagegen verspreche sich der Konzern „eine bessere gerichtliche Durchsetzbarkeit“.

Unterm Strich verlangt das Ministerium mehr Zeit für die Prüfungen. Der Entscheidungsfindung im Aufsichtsrat solle „nicht weniger Zeit und Fundierung eingeräumt werden als der Schlichtung oder dem Filderdialog“. Es gehe um „für den Konzern bedeutende finanzielle Entscheidungen mit präjudizierender Wirkung“.