Landratsämter dürfen laut Verwaltungsgericht die Waffenschränke von Jägern kontrollieren, auch wenn sie dazu deren Wohnungen betreten müssen.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Stuttgart - Die Jäger müssen Kontrollen der Landratsämter dulden und auch die dafür anfallenden Gebühren bezahlen, das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer öffentlichen Verhandlung ausgeführt. Geurteilt wurde in dem Fall noch nicht, doch ließen die Richter wenig Zweifel daran, dass sie die Kontrollen für rechtmäßig halten und in spätestens zwei Wochen dementsprechend urteilen werden.

 

Geklagt hatte ein Jäger aus dem Landkreis Esslingen, der durch die Inspektion des Landratsamtes sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt sah. Außerdem klagte er gegen die Gebühren. Für eine Alkoholkontrolle müsse ein Autofahrer schließlich auch nichts bezahlten, so das Argument seines Anwaltes. Das Verwaltungsgericht jedoch war der Ansicht, dass für das Betreten der Wohnung, die Kontrolle des Waffentresors sowie für die Gebühren eine ausreichende gesetzliche Grundlage bestehe.