Was darf überwacht werden? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass private Videokameras öffentliche und fremde private Flächen nicht erfassen dürfen (Az.: V ZR 265/10). Das gilt auch für einen gemeinsam mit anderen genutzten Zugang zum eigenen Grundstück. Denn die Beobachtung verletzt Betroffene in ihrem Persönlichkeitsrecht. Jeder soll selbst bestimmen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Das Interesse am Kamerabetrieb muss also sehr wichtig sein, damit es stärker wiegt. Ein Beispiel wäre ein nicht anders abwendbarer und schwerwiegender Angriff.

 

Wie darf überwacht werden? Nicht erlaubt sind Kameras, die man mit einer Fernsteuerung unbemerkt aufs Nachbargrundstück oder auf den öffentlichen Raum richten kann. Problematisch sind auch Kameras mit einer blickdichten Abdeckung. Grund dafür ist der weitreichende Persönlichkeitsrechtsschutz. Das bedeutet: Bereits den Verdacht, beobachtet zu werden, muss niemand hinnehmen. Auch Veränderungen bei der Kameraausrichtung müssen Außenstehende immer erkennen können. Ob man tatsächlich aufgezeichnet oder jemand unmittelbar am Bildschirm beobachtet wird, spielt dabei keine Rolle. Denn die Gerichte bewerten den Überwachungsdruck in beiden Fällen gleich. Das gilt im Übrigen auch für Kamera-attrappen, deren Funktionsfähigkeit Betroffene nicht erkennen können.

Wozu darf überwacht werden? Jeder darf seinen eigenen Grund und Boden auch überwachen. Davon Betroffene müssen aber erkennen können, dass sie ein Grundstück nicht einfach so betreten dürfen. Wer filmt, muss also eine erkennbare Absperrung oder entsprechende Hinweise für Außenstehende anbringen.