Der Neobroker Trade Republic wirbt mit einer Visakarte, bei der die Nutzer ein Prozent des Umsatzes in einen ETF-Sparplan rückinvestiert bekommen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält das für ein irreführendes Lock-Angebot.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft rechtliche Schritte gegen eine Werbung des Neobrokers Trade Republic, weil sie diese für irreführend und damit wettbewerbswidrig hält. Konkret geht es um die jüngst angekündigte Cashback-Karte des Finanzdienstleisters und die damit verbundene folgende Werbe-Aussage: „Erhalte 1 Prozent Saveback auf Kartenzahlungen in deinen Sparplan“.

 

Bei dieser in Kooperation mit Visa herausgegebenen Debitkarte soll ihren Nutzern ein Prozent des damit getätigten Umsatzes erstattet und in einem ETF- oder Aktien-Sparplan angelegt werden. Oder wie es das Unternehmen formuliert: „Die erste Karte, mit der Du beim Ausgeben Geld verdienen kannst.“ Seitdem sollen sich laut Trade Republic mehrere tausend Kunden auf die Warteliste für die Karte setzen lassen haben. Cashback-Karten verbinden Bezahlfunktionen mit einem Bonus-System, das aus Rückzahlungen abhängig vom Kartenumsatz besteht. Trade Republic nennt sein Angebot aber Saveback, da der Betrag nicht rückerstattet, sondern angelegt werden soll.

Ein klassisches Lockvogel-Angebot sei das, meint die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Formulierung mit dem einen Prozent Cashback sei „irreführend“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale. „Mitnichten erhält der Verbraucher ein Prozent Saveback auf seine Kartenzahlungen. Denn zum einen ist der Saveback-Benefit laut AGB auf 15 Euro monatlich begrenzt und zum anderen müssen gleich mehrere Bedingungen erfüllt sein, damit der Verbraucher den Saveback erhält.“

Saveback mit wackeliger Rechtsgrundlage?

Dazu gehört, dass der Nutzer einen Sparplan über mindestens 50 Euro monatlich eingerichtet und ausgeführt hat. Zudem sei der Saveback vertraglich nicht garantiert, denn Trade Republic könne die entsprechende Rechtsgrundlage dafür jederzeit mit Frist von zwei Wochen kündigen oder auch die Höhe des Savebacks anpassen. „Die Marketingkampagne kostet den Anbieter schlimmstenfalls 15 Euro monatlich pro Kunde, wobei diese Höchstgrenze wohl nur in wenigen Einzelfällen überhaupt erreicht werden dürfte“, so Nauhauser weiter. Und falls sich die Marketingmaßnahme nicht mehr rechne, könne Trade Republic die Vergütung jederzeit binnen zwei Wochen wieder kündigen.

Am Mittwochabend reagiert Trade Republic: Man prüfe nun die Vorwürfe der Verbraucherzentrale, sagt ein Sprecher. Trade Republic hat nach eigenen Angaben vier Millionen Kunden und seit Dezember 2023 eine Vollbanklizenz.