Der Staatsgerichtshof hat Einwände gegen die Stuttgart-21-Volksabstimmung im Herbst 2011 zurückgewiesen. Die Richter befanden die Einsprüche von 17 Bürgern als unzulässig.

Stuttgart - Der Staatsgerichtshof hat Einwände gegen die Stuttgart-21-Volksabstimmung im Herbst 2011 zurückgewiesen. Die Richter befanden die Einsprüche von 17 Bürgern als unzulässig oder für offensichtlich unbegründet, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Bei der Volksabstimmung am 27. November 2011 hatte sich die Mehrheit der Teilnehmer gegen einen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 ausgesprochen.