Wer seinen Fragebogen noch bearbeitet, kann der Zahlung entgehen. „In der Vollstreckung werden es nur wenige sein“, sagt Bubik. Andererseits kann man sich mit dem Zwangsgeld nicht aus der Auskunftspflicht herauskaufen. Sie bleibt bestehen. Theoretisch wäre auch denkbar, dass mehrfach ein Zwangsgeld verhängt wird, bis die Auskünfte doch noch erteilt werden.

 

Für den Zählungs-Leiter sind die säumigen Auskunftgeber keine organisierten Widerständler. „Die meisten sehen die Notwendigkeit ein“, sagt er. Bei den 25 000 liege jeder Fall anders. Der eine hat die Sache vergessen, dem anderen sei nicht klar gewesen, dass er sich damit nicht an irgendeiner Umfrage sondern an einer hoheitlichen Erfassung beteiligen soll.

Ergebnisse im November

Ähnlich seien auch die Erfahrungen bei der Haushaltsstichprobe im Rahmen des Zensus. Hier seien 1,4 Millionen Fragebögen im Land verschickt worden. Auch dort liege der Rücklauf bei 99 Prozent. Dieser Teil der Erhebung werde von den Kommunen betreut. Diese sind somit auch für die Mahnverfahren zuständig. So könnte es also sein, dass man zwei verschiedene Zwangsgeldandrohungen bekommt, eine vom Statistischen Landesamt, eine von der zuständigen Kommune. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat erst vor einiger Zeit ihre Mahnpost rausgeschickt.

Ungeachtet dessen bleibt die Frist bestehen, bis zu der mit ersten Ergebnissen der Erhebung gerechnet werden kann: Das soll im kommenden November sein.

Wer seinen Fragebogen noch bearbeitet, kann der Zahlung entgehen. „In der Vollstreckung werden es nur wenige sein“, sagt Bubik. Andererseits kann man sich mit dem Zwangsgeld nicht aus der Auskunftspflicht herauskaufen. Sie bleibt bestehen. Theoretisch wäre auch denkbar, dass mehrfach ein Zwangsgeld verhängt wird, bis die Auskünfte doch noch erteilt werden.

Für den Zählungs-Leiter sind die säumigen Auskunftgeber keine organisierten Widerständler. „Die meisten sehen die Notwendigkeit ein“, sagt er. Bei den 25 000 liege jeder Fall anders. Der eine hat die Sache vergessen, dem anderen sei nicht klar gewesen, dass er sich damit nicht an irgendeiner Umfrage sondern an einer hoheitlichen Erfassung beteiligen soll.

Ergebnisse im November

Ähnlich seien auch die Erfahrungen bei der Haushaltsstichprobe im Rahmen des Zensus. Hier seien 1,4 Millionen Fragebögen im Land verschickt worden. Auch dort liege der Rücklauf bei 99 Prozent. Dieser Teil der Erhebung werde von den Kommunen betreut. Diese sind somit auch für die Mahnverfahren zuständig. So könnte es also sein, dass man zwei verschiedene Zwangsgeldandrohungen bekommt, eine vom Statistischen Landesamt, eine von der zuständigen Kommune. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat erst vor einiger Zeit ihre Mahnpost rausgeschickt.

Ungeachtet dessen bleibt die Frist bestehen, bis zu der mit ersten Ergebnissen der Erhebung gerechnet werden kann: Das soll im kommenden November sein.