Nein. Es gab eine deutsche Regelung. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie 2010 aber für verfassungswidrig. Die damalige Bundesregierung konnte sich über Jahre nicht auf eine Neuregelung einigen. Die EU startete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - verbunden mit der Androhung von millionenschweren Strafzahlungen. Union und SPD einigten sich darauf, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Sie wollen den Zugriff auf die Daten aber beschränken: etwa nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen und nach richterlicher Genehmigung. Die Koalitionäre warten auf das EuGH-Urteil, bevor sie einen Gesetzentwurf vorlegen - damit sie die Vorgaben der Richter einarbeiten können.