Die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Die informiert dann den zuständigen Jagdpächter, der sich um das verletzte oder tote Tier kümmert. Auf keine Fall das Tier mitnehmen, das könnte im schlimmsten Fall unter Jagdwilderei fallen.

 

Die Polizei stellt an Ort und Stelle dann eine sogenannte "Wildunfallbescheinigung" aus. Die braucht man zur Vorlage bei der Versicherung, die einen Wildschaden schon bei einer Teilkaskoversicherung bezahlt. Innerhalb von sieben Werktagen muss man den Schaden der Versicherung melden.