Frage: Wenn Vollmachten an mehrere vergeben werden, wie wird eine Reihenfolge festgelegt?Antwort: Wenn mehreren eine Vollmacht ausgehändigt wird (am besten jedem seine eigene ohne Bezug zu den anderen), dann kann jeder alleine für sich im Sinne des Vollmachtgebers handeln. Es kann eine Reihenfolge festgelegt werden im so genannten Innenverhältnis, wo unabhängig von einem Notar eine Reihenfolge bestimmt wird.

 

Frage: In einer älteren „General- und Vorsorgevollmacht“ sind einzelne Elemente einer Patientenverfügung an verschiedenen Stellen eingetragen. Braucht es eine neue Vorsorgevollmacht?

Antwort: Nein, es sei denn in der Vollmacht selbst hat sich etwas verändert. Allerdings sollte eine neue Patientenverfügung ausgefüllt werden. Es ist wahrscheinlich, dass bei älteren Vollmachten die Bezeichnung der Krankheitssituationen und der medizinischen Maßnahmen nicht beschrieben sind. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juli 2016 gefordert.

Frage: Muss eine Patientenverfügung vom Notar bestätigt werden und muss man sie alle zwei Jahre selbst bestätigen?

Antwort: Nein, eine Patientenverfügung hat mit dem Notar oder Rechtsanwalt nichts zu tun. Es ist ein ureigenes Dokument. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu besprechen und ihm eine Kopie für die Patientenakte zu geben. Außerdem kann man alle zwei bis drei Jahre überprüfen, ob man noch zu den gemachten Aussagen steht, oder ob man etwas geändert haben möchte. Dann einfach eine neue Patientenverfügung ausfüllen und die alte vernichten.

Riesengroße Nachfrage

Bei seiner Begrüßung betonte Oberbürgermeister Martin Kaufmann die gute Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat. „Unsere Themen erfreuen sich großer Aufmerksamkeit“, sagt der Vorsitzende Manfred Koebler. Seit zehn Jahren veranstaltet der Kreisseniorenrat Bewerbungstraining an der August-Lämmle-Schule und am Berufsschulzentrum. „Auch im Krankenhaus Leonberg, das einen hervorragenden Ruf genießt, hat das Team schon weit mehr als 700 Patienten begleitet und die Zusammenarbeit mit dem Stadtseniorenrat ist ausgezeichnet“, ist Koebler voll des Lobes.

Achtung vor falschen Polizisten

Die Organisatoren der Veranstaltung in der Stadthalle nutzten die Gelegenheit, auch das Problem „Falsche Polizisten“ vor 900 Menschen anzusprechen. Dazu war Polizeihauptkommissar Günter Menyhert eingeladen. Sein Tipp: „Wer einen Anruf der Polizei erhält mit dem Hinweis, es werde in Kürze eingebrochen und die Aufforderung erfolgt, Wertgegenstände und Bares der Polizei zu übergeben, soll sofort auflegen, zum Nachbarn gehen und von dort die echte Polizei unter 110 anrufen. Wer das vom eigenen Telefon macht, kommt mit der 110 wieder zum Gauner zurück, der eine Fangschaltung geschaltet hat und damit bestätigt, dass er doch der richtige (natürlich falsche) Polizist ist.“

Im Foyer der Stadthalle hatten zudem 22 Organisationen und Vereine aus dem sozialen Bereich die Gelegenheit genützt, ihre Angebote und Dienstleistungen darzustellen und mit den vielen interessierten Besuchern zu sprechen.

Zusätzliche Broschüren können von Freitag, 22. März an, bei Udine Thiel im ersten Stock, Zimmer 01.36 kostenlos abgeholt werden. Weitere Infos auch unter www.kreisseniorenrat-boeblingen.de

Häufig gestellte Fragen

Frage: Wenn Vollmachten an mehrere vergeben werden, wie wird eine Reihenfolge festgelegt?Antwort: Wenn mehreren eine Vollmacht ausgehändigt wird (am besten jedem seine eigene ohne Bezug zu den anderen), dann kann jeder alleine für sich im Sinne des Vollmachtgebers handeln. Es kann eine Reihenfolge festgelegt werden im so genannten Innenverhältnis, wo unabhängig von einem Notar eine Reihenfolge bestimmt wird.

Frage: In einer älteren „General- und Vorsorgevollmacht“ sind einzelne Elemente einer Patientenverfügung an verschiedenen Stellen eingetragen. Braucht es eine neue Vorsorgevollmacht?

Antwort: Nein, es sei denn in der Vollmacht selbst hat sich etwas verändert. Allerdings sollte eine neue Patientenverfügung ausgefüllt werden. Es ist wahrscheinlich, dass bei älteren Vollmachten die Bezeichnung der Krankheitssituationen und der medizinischen Maßnahmen nicht beschrieben sind. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juli 2016 gefordert.

Frage: Muss eine Patientenverfügung vom Notar bestätigt werden und muss man sie alle zwei Jahre selbst bestätigen?

Antwort: Nein, eine Patientenverfügung hat mit dem Notar oder Rechtsanwalt nichts zu tun. Es ist ein ureigenes Dokument. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit dem Hausarzt zu besprechen und ihm eine Kopie für die Patientenakte zu geben. Außerdem kann man alle zwei bis drei Jahre überprüfen, ob man noch zu den gemachten Aussagen steht, oder ob man etwas geändert haben möchte. Dann einfach eine neue Patientenverfügung ausfüllen und die alte vernichten.