Im freien Jugendstrafvollzug sollen christliche Werte vermittelt werden. Die Grenzen zur Missionierung seien fließend, mahnen Experten. Das Seehaus Leonberg will Glauben vorleben, nicht aufdrängen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war ein ziemlich unkonventioneller Vorschlag, den der für die Gestaltung des Strafvollzugs zuständige Referatsleiter aus dem Justizministerium von Rainer Stickelberger (SPD) vor einiger Zeit bei einer Tagung machte. Warum, fragte Professor Rüdiger Wulf, sollten Gefängnisse eigentlich nicht von den Kirchen übernommen werden? Beim Jugendstrafvollzug mit christlichen Trägern sei das Land schon „einen mutigen Schritt in diese Richtung gegangen“. Auch sonst könnten kirchliche Einrichtungen wie die Diakonie oder die Caritas jedenfalls bei den nicht hoheitlichen Aufgaben weitaus stärker zum Zuge kommen. Dafür seien sie allemal besser geeignet als Sicherheitsdienste, Catering-Firmen oder Gebäudereinigungsunternehmen, die sich einst um die privatisierten Dienste in der Haftanstalt Offenburg beworben hätten.

 

Seine „Vision“ und den gesamten Vortrag (Titel: „Religiosität und Resozialisierung“) kennzeichnete Wulf ausdrücklich als „persönlichen Standpunkt“, der nicht Stickelberger zugeschrieben werden dürfe. Als praktizierender evangelischer Christ sei er schließlich „nicht ganz neutral“, christlichen „Übungen der Stille“ in den Haftanstalten stehe er positiv gegenüber – auch wenn offen sei, ob Gefangene, die daran teilnehmen, weniger rückfällig würden als andere. Niemandem, mahnte der Ministeriale, dürfe „das Glauben an einen Gott oder Götter“ aber aufgedrängt werden: „Zur Religionsfreiheit gehört auch die Freiheit von Religion.“

„Überzogene und weltfremde Vorgaben“

Das dürfte in der Theorie unbestritten sein. Doch in der Vollzugspraxis, die seit dem Hungertod eines Gefangenen in Bruchsal verstärkt im Blickfeld steht, verhält es sich nicht ganz so eindeutig – vor allem bei jugendlichen Häftlingen. Das beginnt schon mit einem bundesweit beispiellosen Passus, der auf Betreiben der Landtags-CDU vor wenigen Jahren ins Jugendvollzugsgesetzbuch kam. „Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe . . . zu erziehen“, heißt es dort, wortgleich wie in der Jahrzehnte alten Landesverfassung. Für Kritiker wie den langjährigen Chef der Jugendstrafanstalt Adelsheim, Joachim Walter, sind das „überzogene und weltfremde Regelungen“, die eigentlich gestrichen gehörten.

Auch der Hamburger Verwaltungswissenschaftler Professor Rainer Prätorius, der sich mit Missionierung im US-Strafvollzug befasst hat, hält die Vorgabe für problematisch. Die Vollzugsbediensteten kämen damit in eine Zwickmühle: sie müssten den Gesetzesauftrag entweder ignorieren – oder gegen das Gebot religiöser Neutralität verstoßen. Doch der Anstoß des angesehen Vollzugspraktikers Walter, der sich auch bei der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ) engagiert, verhallte selbst bei der SPD ungehört. Auf seine Anregung hin besserten die Regierungsfraktionen kürzlich immerhin das Jugendarrestgesetz aus dem Hause Stickelbergers nach: Per Änderungsantrag setzten sie durch, dass darin neben der Aufarbeitung begangener Straftaten auch die „Erarbeitung von Zukunftsperspektiven“ betont wird.

„Zwangslage im Vollzug nicht ausnutzen“

Bedenklich fänden es Walter und andere Kritiker auch, wenn im Strafvollzug „unter staatlicher Aufsicht missioniert“ würde – und das obendrein mit Steuergeldern bezahlt. Keinesfalls dürfe der Staat „die Zwangslage, in der sich Strafgefangene befinden, ausnutzen, um diese zu missionieren oder gar zu indoktrinieren“, bekräftigt der Landeschef der Neuen Richtervereinigung (NRV), Professor Johann Bader – auch nicht auf dem Umweg über freie Träger.

Tendenzen dazu sieht er bei den beiden – unbestritten verdienstvollen – baden-württembergischen Vorzeigeeinrichtungen für den Jugendstrafvollzug in freier Form: dem „Projekt Chance“ in Creglingen und, mehr noch, dem „Seehaus“ in Leonberg. Finanziert wurden sie zunächst von der Landesstiftung, inzwischen regulär aus dem Justizetat. Träger in Creglingen ist das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD), in dessen Bundeskuratorium auch der Ministerialbeamte Wulf sitzt. Als treibende Kraft in Leonberg gilt der seit 2001 amtierende Geschäftsführer Tobias Merckle (44), ein Spross der evangelischen – manche sagen: evangelikalen – Ulmer Unternehmerfamilie.

Mitglied bei umstrittener US-Organisation

Schon auf der Homepage heißt es ganz offen, man vermittele den Gefangenen „christliche Normen und Werte“, auf deren Grundlage Tugenden wie Fleiß, Ehrgeiz, Ordnung, Disziplin . . . eingeübt“ würden. Merckle selbst machte daraus nie einen Hehl. „Der Jugendliche soll zu einer persönlichen Beziehung zu Jesus finden“, begründete er einmal, warum auch Gottesdienste, Andachten und Bibelgespräche zum Programm gehörten.

Das „Seehaus“ ist übrigens einziges deutsches Mitglied einer internationalen Organisation namens Prison Fellowship (deutsch etwa: Gefängnisgemeinschaft), die durchaus missionarisch wirkt. Gegründet wurde sie einst in den USA von Charles „Chuck“ Colson, einem Mitarbeiter des Präsidenten Nixon, der in Folge des Watergate-Skandals in Haft kam. Dort wurde er geläutert, leitete eine Gebetsgruppe und baute nach seiner Entlassung eine landesweite Organisation auf – eine Umkehr-Geschichte, wie die Amerikaner sie lieben. Wegen der teils aggressiven Glaubensvermittlung war Prison Fellowship in den USA nicht unumstritten. Mit ihrem „klaren evangelikalen Profil“ gerate sie in einen „berechtigten Missionierungsverdacht“, der viele andere, ebenfalls hilfsbedürftige Gefangene abstoße, schrieb der Hamburger Experte Prätorius einst in einem Aufsatz. Umso wichtiger sei die unabhängige, überkonfessionelle Gefängnisseelsorge.

„Glaube wird vorgelebt, nicht aufgedrängt“

Der Seehaus-Chef Merckle, diplomierter Sozialpädagoge, ist Prison Fellowship eng verbunden. Nach dem Studium arbeitete er mehrere Jahre als Assistent beim Europäischen Regionaldirektor in Lausanne und beim Präsidenten in Washington. Vorvergangenes Jahr kam der höchste PFI-Vertreter sogar zu einem Besuch nach Leonberg. Doch von dem missionarischen Ansatz, den die Organisation offenkundig andernorts verfolgt, distanziert sich Merckle inzwischen: die nationalen Mitglieder seien eigenständig – und durchaus unterschiedlich.

Im Seehaus werde der christliche Glauben niemandem aufgedrängt, sondern nur angeboten; die Teilnahme am Gottesdienst etwa sei freiwillig. Die Mitarbeiter lebten christliche Werte vor und gäben damit Anstöße – auch für Gefangene anderen Glaubens. Manche muslimische Bewohner des Seehauses, die je nach Belegung ein Drittel bis die Hälfte der Jugendlichen ausmachten, beschäftigten sich so zum ersten Mal in ihrem Leben mit dem Koran. Die Zahl der jungen Männer, die sich taufen ließen, ist laut Merckle sehr überschaubar: von insgesamt 140, die über die Jahre in Leonberg waren, seien es gerade mal vier.

Minister sieht keine Missionierung

Auch Minister Stickelberger und sein zuständiger Beamter Wulf haben „nicht den Eindruck“, dass in Creglingen oder Leonberg missioniert wird. „Werteerziehung“ sei es, was dort stattfinde – und diese sei sehr wohl angebracht. Für manche Gefangene sei die Orientierung an Werten und an einer höheren Instanz „der letzte Halt“ im Leben.

Viele aber, bestätigen Vollzugspraktiker, hätten damit gar nichts am Hut. Gott und Glauben? „Die haben ganz andere, weltlichere Sorgen.“