Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Doch ist Koblenz nicht der einzige Gerichtsschauplatz. Im August 2015 zogen die Oberndorfer auch gegen die Regierung zu Felde. Mit einer Untätigkeitsklage beim Frankfurter Verwaltungsgericht gegen das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) soll die Ausfuhr von Schlüsselteilen erwirken, die zur Lizenzfertigung des G 36 in Saudi-Arabien benötigt werden. 2008 hatte die damalige Regierung die Kooperation erlaubt – die 2013 beantragten Ausfuhrgenehmigungen für die Komponenten blieben aber unbeantwortet. SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dem das Bafa untersteht, hat den Export von Kleinwaffen massiv begrenzt. Bei Saudi-Arabien sorgt er sich vor allem um die Menschenrechte – aber auch eine Weiterleitung des Gewehrs ins Bürgerkriegsland Jemen wird befürchtet.

 

Lizenzproduktionen in Drittstaaten will die Bundesregierung prinzipiell nicht mehr zulassen. Als Reaktion auf die ständige Kritik hatte der saudische Botschafter in Berlin jüngst damit gedroht, dass Riad gar keine Kriegsgüter mehr in Deutschland kauft. Dies könnte sich auf das G 36 auswirken.

Mündliche Verhandlung am 23. Juni

Um selbst nicht vertragsbrüchig zu werden und für Schadenersatzforderungen vorzusorgen oder gar am Ende selbst welche zu stellen, will Heckler & Koch vor dem Verwaltungsgericht Klarheit schaffen. Die mündliche Verhandlung soll nach Informationen dieser Zeitung am 23. Juni erfolgen. Jüngste Medienberichte, wonach der Hersteller die Klage verschärft hat, um das Bafa per Urteil zur Genehmigung der Ausfuhr zu zwingen, treffen so freilich nicht zu. Von einer Zuspitzung kann dem Vernehmen nach keine Rede sein. Vielmehr hat eine Veränderung der Klage eher prozessuale Gründe.

Heckler & Koch ließ Anfragen dieser Zeitung zu den beiden Verfahren unbeantwortet. Offenbar will man sich infolge der G36-Affäre mehr dem Auslandsgeschäft widmen – vor allem der US-Zivilmarkt erscheint lukrativ. Für neue Deals mit der Bundeswehr und anderen Nato-Partnern kann eine Rehabilitierung vor Gericht nur guttun.

Frühere Beschäftigte müssen sich verantworten

Während das Unternehmen wo möglich in die Offensive geht, stehen bald frühere Beschäftigte selbst am Pranger, weil das G36 schon an diversen Krisenherden dieser Welt aufgetaucht ist – insbesondere in Mexiko. Einst leitende Mitarbeiter müssen sich voraussichtlich von Beginn nächsten Jahres an wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen sie von 2006 bis 2009 an 16 Lieferungen von G36-Gewehren und Teilen in mexikanische Bundesstaaten beteiligt gewesen sein, für die es keine Exportbewilligungen gab. Das Unternehmen selbst sieht sich schuldlos und gibt an, sich seit 2012 mit einer umfangreichen externen Untersuchung für die Ermittler an der Aufklärung beteiligt zu haben.

Doch ist Koblenz nicht der einzige Gerichtsschauplatz. Im August 2015 zogen die Oberndorfer auch gegen die Regierung zu Felde. Mit einer Untätigkeitsklage beim Frankfurter Verwaltungsgericht gegen das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (Bafa) soll die Ausfuhr von Schlüsselteilen erwirken, die zur Lizenzfertigung des G 36 in Saudi-Arabien benötigt werden. 2008 hatte die damalige Regierung die Kooperation erlaubt – die 2013 beantragten Ausfuhrgenehmigungen für die Komponenten blieben aber unbeantwortet. SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, dem das Bafa untersteht, hat den Export von Kleinwaffen massiv begrenzt. Bei Saudi-Arabien sorgt er sich vor allem um die Menschenrechte – aber auch eine Weiterleitung des Gewehrs ins Bürgerkriegsland Jemen wird befürchtet.

Lizenzproduktionen in Drittstaaten will die Bundesregierung prinzipiell nicht mehr zulassen. Als Reaktion auf die ständige Kritik hatte der saudische Botschafter in Berlin jüngst damit gedroht, dass Riad gar keine Kriegsgüter mehr in Deutschland kauft. Dies könnte sich auf das G 36 auswirken.

Mündliche Verhandlung am 23. Juni

Um selbst nicht vertragsbrüchig zu werden und für Schadenersatzforderungen vorzusorgen oder gar am Ende selbst welche zu stellen, will Heckler & Koch vor dem Verwaltungsgericht Klarheit schaffen. Die mündliche Verhandlung soll nach Informationen dieser Zeitung am 23. Juni erfolgen. Jüngste Medienberichte, wonach der Hersteller die Klage verschärft hat, um das Bafa per Urteil zur Genehmigung der Ausfuhr zu zwingen, treffen so freilich nicht zu. Von einer Zuspitzung kann dem Vernehmen nach keine Rede sein. Vielmehr hat eine Veränderung der Klage eher prozessuale Gründe.

Heckler & Koch ließ Anfragen dieser Zeitung zu den beiden Verfahren unbeantwortet. Offenbar will man sich infolge der G36-Affäre mehr dem Auslandsgeschäft widmen – vor allem der US-Zivilmarkt erscheint lukrativ. Für neue Deals mit der Bundeswehr und anderen Nato-Partnern kann eine Rehabilitierung vor Gericht nur guttun.

Frühere Beschäftigte müssen sich verantworten

Während das Unternehmen wo möglich in die Offensive geht, stehen bald frühere Beschäftigte selbst am Pranger, weil das G36 schon an diversen Krisenherden dieser Welt aufgetaucht ist – insbesondere in Mexiko. Einst leitende Mitarbeiter müssen sich voraussichtlich von Beginn nächsten Jahres an wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen sie von 2006 bis 2009 an 16 Lieferungen von G36-Gewehren und Teilen in mexikanische Bundesstaaten beteiligt gewesen sein, für die es keine Exportbewilligungen gab. Das Unternehmen selbst sieht sich schuldlos und gibt an, sich seit 2012 mit einer umfangreichen externen Untersuchung für die Ermittler an der Aufklärung beteiligt zu haben.