Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Ausgezählt Im Juli 2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht das negative Stimmengewicht für verfassungswidrig. Aber worum geht es dabei eigentlich? Nach einer Bundestagswahl wird zunächst ermittelt, wie viele Mandate einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis bundesweit zustehen; diese werden daraufhin je nach Ergebnis der Partei auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Das Wahlrecht schreibt zugleich vor, dass die Kandidaten, die einen Wahlkreis über die Erststimme für sich entscheiden können, auf jeden Fall in den Bundestag einziehen dürfen. Hat eine Partei mehr Wahlkreise gewonnen, als ihr eigentlich nach der Zweitstimmenberechnung Abgeordnete zustehen, entstehen Überhangmandate.

 

Verrechnen Nun ist folgender Fall denkbar: eine Partei hat in einem Bundesland eine bestimmte Anzahl an direkt gewonnenen Wahlkreisen, ihr Zweitstimmenanteil liegt allerdings darunter. Also gibt es Überhangmandate. Bekäme diese Partei nun mehr Stimmen, stünde ihr nach der bundesweiten Verrechnung ein Mandat mehr zu, das in einem anderen Bundesland, wo die Partei ein schwächeres Ergebnis erzielt hat, wegfällt. Im ersten Bundesland hätte das zusätzliche Zweitstimmenmandat wegen der Überhangmandate keine Auswirkungen. Im zweiten Land könnte die Partei aber ein Mandat verlieren, wenn es dort nicht ebenfalls Überhangmandate gibt. Unterm Strich dürfte die Partei trotz Stimmenzugewinns einen Abgeordneten weniger stellen. Aufgetreten ist dieses Phänomen zum Beispiel im Jahr 2005 bei einer Nachwahl in Dresden.

Gesetzesänderung Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz soll jedes Bundesland künftig separat seine Volksvertreter wählen und in den Bundestag entsenden. Anders als bisher sollen die Zweitstimmen nicht mehr zwischen den Ländern verrechnet werden. Ausschlaggebend für die Anzahl der Mandate aus einem Land soll unter anderem die Wahlbeteiligung sein. Überhangmandate soll es weiter geben. Zusätzlich sieht das Gesetz vor, dass die Reststimmen, die nicht für ein Mandat ausreichen, bundesweit verrechnet werden.