Vor dem Landgericht Stuttgart hat ein 44-Jähriger eingeräumt, eine damals 14-jährige Bekannte seines Sohnes sexuell misshandelt zu haben. Der Mann hatte sich laut Anklageschrift auf der Korber Höhe an dem Mädchen vergangen.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Waiblingen/Korb - Waiblingen, ein Abend im September 2013: zwei betrunkene Mädchen im Teenageralter kommen am Kreiskrankenhaus Rems-Murr an. Sie werden von einem Freund und dessen Vater begleitet. Während das eine Mädchen in der Klinik versorgt wird, will das andere nach Hause. Sie überredet den 44-jährigen Vater des Bekannten, sie mit dem Auto nach Hause zu fahren.

 

Was dann geschah, ist jetzt Gegenstand eines Prozesses, der am Montag vor der Zweiten Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart begann. Laut Anklageschrift hielt der Mann das Auto mit der betrunkenen 14-Jährigen auf der Rückbank auf der Korber Höhe an. Dort, so der Staatsanwalt, habe er dem reglosen Mädchen die Hose heruntergezogen und damit angefangen, sich an ihr zu vergehen. Die Vergewaltigung habe er jedoch bald wieder abgebrochen.

Ein überraschendes Geständnis

Der Angeklagte hat den Vorwurf des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person vor dem Prozess lange abgestritten. Kurz vor der ersten Verhandlung änderte sich das: „Er bekennt sich schuldig und hält nicht mehr daran fest, was er mir vorher geschildert hat“, erklärte sein Rechtsanwalt.

„Ich kann mir nicht erklären, wie das passieren konnte“, sagte der Angeklagte. „Es war nicht geplant, ich habe dabei auch keine Gewalt angewandt.“ Den Vorwurf, er habe das Mädchen schon im Krankenhaus, vor der Autofahrt, begrapscht, bestritt er jedoch: „Sie konnte alleine nicht mehr stehen, ich musste sie halten.“

Für den Verteidiger blieb das Geständnis nicht die einzige Überraschung: „Das haben Sie mir nie gesagt“, polterte er seinen Mandanten vor versammelter Runde an, da herauskam, dass dieser wegen seiner Schulden eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass bei ihm finanziell nichts zu holen sei. Denn mit seinem Anwalt hatte der 44-Jährige wiederum den Vorschlag erarbeitet, dem Opfer 1200 Euro zu zahlen – zusätzlich zum eventuell vom Gericht verhängten Schmerzensgeld. Dies machte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg stutzig: „Wie wollen Sie das Geld denn bezahlen?“, hakte sie nach, da der geschiedene Mann nicht nur verschuldet ist, sondern auch – praktisch alleinerziehend – zwei Kinder ernähren muss. Er gab daraufhin an, sich das Geld notfalls von einer Freundin leihen zu wollen. Alle am Verfahren Beteiligten willigten schließlich in einen Vergleich ein, nach dem das Geld bis Ende November fließen muss. Zudem kündigte der 44-Jährige an, sich bei seinem Opfer zu entschuldigen.

Das Opfer muss aussagen

Obwohl zusätzlich zum Geständnis die DNA-Tests, welche die Polizei sowohl bei dem Mädchen als auch bei dem geständigen 44-Jährigen hatte nehmen lassen, den Tatvorwurf untermauerten, blieb dem heute 16-jährigen Opfer eine Aussage nicht gänzlich erspart – wenn auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund: der Vorsitzenden Richterin und dem Staatsanwalt war die Tatbeschreibung in der Anklageschrift für einen Urteilsspruch noch zu unkonkret.

Der Prozess wird sich durch das Geständnis wohl verkürzen: Alle Beteiligten haben auf die Anhörung von vielen Zeugen verzichtet, die in Erwartung einer strittigen Verhandlung geladen worden waren.