Lokales: Christine Bilger (ceb)

Bei allen guten Absichten hätten die Frauen mehrere Fehler gemacht, als sie dem Mann nach dessen offenbar selbst verschuldeten Unfall helfen wollten, sagte der Polizeisprecher Josef Hönes. Grundsätzlich gelte, erst an die Eigensicherung zu denken, bevor man zu einem Unfallfahrzeug gehe. „Dazu gehört, die Warnblinkanlage anzuschalten und wenn möglich eine Warnweste anzuziehen“, sagte Josef Hönes. Beide Frauen trugen allerdings keine Warnweste.

 

Sven Knödler ist Abteilungsleiter für Rettungsdienst beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Stuttgart. Er rät, sich einen Grundsatz für Gefahrensituationen einzuprägen: „Erkennen – überlegen – handeln.“ Das gelte sowohl für Unfälle im Straßenverkehr als auch für Unglücke im Haushalt oder im Garten. Zum Erkennen gehöre, die Gefahrenquelle zu analysieren: „Ist zu Hause jemand durch ein elektrisches Gerät verletzt, sollte man erst mal den Stecker ziehen, um die Gefahrenquelle auszuschalten. Läuft irgendwo eine Flüssigkeit aus, sollte man sich fragen, ob diese auch für den Retter eine Gefahr darstellt.“ Auf Straßen sei die Hauptgefahrenquelle der vorbeirollende Verkehr, deswegen gelte der Grundsatz, so lange wie möglich hinter der Leitplanke zu bleiben, rät Sven Knödler.

Die wichtigste Hilfeleistung ist der Notruf

Der zweite Schritt – überlegen – bedeute, die möglichen Hilfeleistungen abzuwägen und nicht gleich loszustürmen. Erst dann komme der dritte Punkt – handeln – ins Spiel. „Die meisten vergessen, dass die erste und wichtigste Hilfeleistung der Notruf ist“, fügt Knödler hinzu. Niemand müsse im dicken Verkehr mitten auf der Autobahn anhalten. „Aber nicht zum Handy zu greifen und spätestens vom nächsten Parkplatz Hilfe zu rufen, das ist dann schon unterlassene Hilfeleistung“, sagt der Rettungsdienstleiter. Daran kranke es im Straßenverkehr am häufigsten, vor allem im Berufsverkehr: „Schlimmer, als Fehler beim Helfen zu machen, ist es weiterzufahren, weil man zum nächsten Termin will.“