Stimmt. Denn das 2012 verabschiedete Landesplanungsgesetz hat die Regionalverbände ein Stück weit entmachtet. Diese dürfen nur noch Vorrangflächen ausweisen, also bestimmen, wo Windräder stehen dürfen, aber nicht, wo sie stehen sollen. „Die Festlegung von Ausschlussgebieten ist nicht mehr möglich.“ Städten wie Gemeinden wurde im Gegenzug „die Möglichkeit zur eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen“ übertragen. Jetzt haben sie – je nach Sichtweise – mehr Einfluss oder den Schwarzen Peter. Denn sie sollen bestimmen, wo Konzentrationsflächen ausgewiesen werden. Dafür gelten strenge Maßstäbe, denn Konzentrationszonen müssen „der Windenergie substanziell Raum schaffen“. Windräder sind gemäß Baugesetz privilegiert zulässig, ihr Ausbau darf zwar gelenkt, aber nicht verhindert werden. Klaus Mandel vom Regionalverband Heilbronn-Franken vermisst „schmerzlich“ einen Masterplan und nimmt beim Informationsabend kein Blatt vor den Mund: „Die Bevölkerung lehnt Atomkraft ab und der CO2-Ausstoß soll minimiert werden. Da bleiben nur erneuerbare Energien – und die sieht man.“ Buhrufe und Murren, solche Sätze hören die Anwesenden nicht gerne. Wieder einmal listet Mandel die Kriterien bei der Suche nach Standorten auf: Unter Berücksichtigung von Siedlungsabständen, Kulturdenkmalen, ökologischen Freiräumen, Artenschutz und Biotopen, Infrastruktur und Windhöffigkeit, wie es im Behördendeutsch heißt, hat der Regionalverband vier Vorrangflächen im Bereich Bad Mergentheim ermittelt.

 

Die Windräder in der Landschaft sind auf jeden Fall sichtbar

Diese decken sich freilich nicht genau mit den kommunalen Plänen. Denn die Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim, der auch Igersheim und Assamstadt angehören, hat ihrerseits in ihrem Teilflächennutzungsplan wiederum vier Konzentrationszonen festgelegt. Welche Gebiete der Gemeinderat im Herbst in den Flächennutzungsplan aufnimmt, hängt von weiteren Untersuchungen etwa zum Natur- und Artenschutz ab. Sollte das Umweltministerium in Stuttgart freilich Vorrangflächen aus dem Regionalplan genehmigen, sind auch die auf Gemarkung Bad Mergentheim erlaubt – „Gegenstromprinzip“ nennt die Politik dieses Nebeneinander. Das versteht kaum ein Bürger.

Die Zusicherung, man wolle den „Landschaftstypus“ erhalten, quittieren die Betroffenen in Bad Mergentheim mit höhnischem Gelächter. Das gilt erst recht für die Visualisierungen, die Martina Klärle vom Planungsbüro im Auftrag der Stadt erarbeitet hat. Wo liegen die „verträglichsten Standorte“, wie es das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur vorschreibt? In Szenario eins sind 18, in Szenario zwei 14 Windräder in die Landschaft hineinmontiert. Für beide gilt: Ja, die sieht man. Fürst Philipp zu Hohenlohe-Langenburg, 43, empfängt in seinem Büro auf Schloss Langenburg. 2008 hat der Schlossherr im Gespräch mit der Stuttgarter Zeitung gegen die „Verspargelung der Landschaft“ gewettert. Er erinnert sich gut. Jetzt hebt er die Hände zu einer quasi entschuldigenden Geste. Ja, gibt er freimütig zu, er sei früher ein Windkraftgegner gewesen. „Man hat erhebliche technische Fortschritte gemacht. Die Anlagen sind heute sehr viel effizienter. Inzwischen stehe ich der Windkraft positiv gegenüber.“