Hoch und querWindkraftanlagen mit herkömmlichen, an Windmühlen erinnernde Rotoren sind weitverbreitet und werden auch als horizontale Windanlage bezeichnet. Daneben gibt es die vertikalen Anlagen. Die Bezeichnung richtet sich nach der Ausrichtung der Drehachse. Vertikalanlagen sind weniger effizient als Großwindanlagen, haben jedoch den Vorteil, dass sie leiser sind. Daher eignen sie sich primär für die Nähe von Wohngebäuden. Im Außenbereich, vor allem in der Landwirtschaft, sind Rolf Weiß zufolge die effizienteren horizontalen Windkraftanlagen vorzuziehen.

 

Klein, aber fein Kleinanlagen produzieren bis zu 50 Kilowatt Strom. Sie sind Weiß zufolge nur dann wirtschaftlich, wenn der erzeugte Strom auch überwiegend selbst genutzt und lediglich der Überschuss in das Netz eingespeist wird. Er empfiehlt einen Eigenverbrauchsanteil von mindestens 80 Prozent. In Hattenhofen sind Anlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt geplant, womit sich je nach Wind und Auslastung etwa der Energiebedarf von ein bis drei Einfamilienhäusern gewinnen ließe.

Recht und gut In Baden-Württemberg sind Windräder bis zu einer Nabenhöhe von zehn Metern genehmigungsfrei, aber es gilt, andere bau- und naturschutzrechtliche Vorgaben wie den Abstand zum Nachbargrundstück und Ähnliches zu beachten und im Einzelfall zu prüfen. Außerhalb von Ortschaften ist ein Vorhaben zulässig, wenn ihm keine öffentlichen Belange entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient, also der erzeugte Strom am Standort auch verbraucht wird. Sonstige Vorhaben können aber nach Prüfung im Einzelfall ebenfalls zugelassen werden.