Naturschützer kritisieren Fehler bei den Umweltprüfungen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ihnen nun bei einem Fall in Braunsbach Recht gegeben.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart/Braunsbach - Es ist nicht alltäglich, dass ein Gericht ein Windrad, das schon fertiggestellt ist und Strom produziert, anhält und dessen Betrieb verbietet. Doch so ist es jetzt geschehen, bei einer Anlage in Braunsbach-Jungholzhausen (Landkreis Schwäbisch Hall): Der Naturschutzbund (Nabu) und der Landesnaturschutzverband (LNV) hatten mit dem Argument geklagt, das Landratsamt habe den Artenschutz im Genehmigungsverfahren zu wenig berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Naturschützern nun Recht gegeben. Nach Auffassung der 13. Kammer „bestehen ernstliche Zweifel an der erteilten Genehmigung“ (Az.: 13 K 9193/16). Bereits im vergangenen Juli hatte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof für zwei Windräder in Weißbach (Hohenlohekreis) einen – inzwischen wieder aufgehobenen – Betriebsstopp verfügt. Die mögliche Gefährdung von Rotmilanen war jeweils der Anlass.

 

In Braunsbach hat die ZEAG Energie AG, eine Tochter der EnBW, die das dortige Windrad gemeinsam mit Bürgern und der Gemeinde betreibt, die Anlage am Dienstag abgestellt. Das Urteil hat insofern größere Bedeutung, als der Nabu nicht von einem Einzelfall ausgeht – zu oft würden Gutachten unterbleiben oder schlecht ausgeführt, sagte Nabu-Landeschef Johannes Enssle.

Betreiber: Es gibt gar keine Rotmilane im Umfeld

In Braunsbach sind insgesamt zehn Windräder geplant, fünf liefen bereits, eines davon wurde nun abgeschaltet. Das Verwaltungsgericht moniert bei der seit Ende 2016 fertigen Anlage, dass das Landratsamt keine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig erachtet habe. Obwohl es selbst festgestellt habe, dass ein benachbarter Wald als Brutgebiet der Rotmilane einzustufen und dass eine „signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für Einzelindividuen“ anzunehmen sei. Die Richter halten deshalb eine nachträgliche Prüfung für unumgänglich. Solange steht das Windrad.

Das Landratsamt in Schwäbisch Hall äußerte sich am Mittwoch nicht in der Sache: „Wir analysieren zunächst die Gründe des Beschlusses“, sagte Steffen Baumgartner vom Stab des Landrates. Er betonte, dass das Gericht die Genehmigung der vier anderen Windräder nicht moniert habe. Für die ZEAG ist das Urteil „schwer nachvollziehbar“, wie der Geschäftsführer Harald Endreß sagt. Erstens habe man über drei Jahre hinweg Untersuchungen angestellt, die über die geforderten hinausgegangen seien. Zweitens gebe es nach seiner Kenntnis keine Rotmilane im Umfeld; niemand habe dafür einen Nachweis erbringen können. In einem früheren Pressebericht hatte Endreß die lange Genehmigungsdauer und die vielen Einsprüche des Naturschutzes bei den fünf Windrädern beklagt.

Naturschützer wollen Gutachten auf die Qualität hin prüfen

Die Naturschützer kritisieren schon länger, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen zu häufig unterblieben oder artenschutzrechtliche Gutachten nicht mit der notwendigen Sorgfalt erstellt würden. Ende vergangenen Jahres hatte sich dies massiv verschärft, weil sich zum Januar die Vergütungsregeln verschlechterten und deshalb viele Windkraft-Projektierer ihre Anlagen noch 2016 genehmigt haben wollten. Eine Tatsache ist es, dass von den 198 Anlagen, die Landratsämter in Baden-Württemberg im Jahr 2016 genehmigt haben, 117 im Dezember freigegeben wurden. Das geht aus der Antwort des Umweltministeriums auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Andreas Glück hervor.

Brigitte Dahlbender vom BUND und Johannes Enssle vom Nabu haben deshalb jene 15 Landratsämter angeschrieben, die im Dezember Genehmigungen erteilt haben, und um die Gutachten gebeten – die Naturschützer wollen diese auf Standards und Methoden hin prüfen. Die Behörden hätten unter gewaltigem Druck gestanden, so Dahlbender: „Dieser Druck darf nicht dazu führen, dass unsauber gearbeitet wird.“ Ralf Heineken vom grünen Umweltministerium hat bisher keine Hinweise auf systematische Fehler in den Gutachten.