Insgesamt 25 Standorte in der Region Stuttgart sind für Windräder nicht geeignet. Die Zahl wird zukünftig jedoch noch steigen, weil die Flugsicherung und der Wetterdienst noch nicht geprüft haben.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Der Verband Region Stuttgart hat derzeit noch 76 Standorte für Windkraftanlagen auf der Agenda (die StZ berichtete). Allerdings sind viele, vielleicht sogar die Hälfte davon, noch von der Streichung bedroht, weil drei entscheidende Kriterien noch nicht berücksichtigt worden sind. Es handelt sich um den Artenschutz, den das Landesumweltministerium kontrolliert, sowie um die Belange der Deutschen Flugsicherung und des Deutschen Wetterdienstes. Auch ein Jahr nach Beginn des Verfahrens in der Region gibt es von dort keine verbindliche Rückmeldung. Warum eigentlich? Und warum sind Flugsicherung und Wetterdienst so wichtig?

 

Der Artenschutz

Mit einiger Überraschung hat die grün-rote Landesregierung festgestellt, dass kaum Untersuchungen vorliegen, wo in Baden-Württemberg konkret (Zug-)Vögel und Fledermäuse durch Windräder bedroht werden könnten. Der alten CDU-FDP-Regierung sei das wohl nicht wichtig gewesen, weil sie sowieso gegen Windkraft war, hört man. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) muss deshalb derzeit an vielen windrelevanten Standorten im Land zählen und beobachten – und das dauert, weil nur Untersuchungen über einen längeren Zeitraum ordentliche Ergebnisse bringen.

Eigentlich sollten die Prüfungen im Mai fertig sein, nun ist frühestens im Herbst damit zu rechnen. Da der Artenschutz einen hohen Stellenwert besitzt, muss man davon ausgehen, dass einige Standorte auch in der Region Stuttgart wegfallen werden.

Die Funkfeuer

Windradverbot im Umkreis von 15 Kilometern

Auf eine Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung (DFS) wird der Regionalverband vorerst vergebens warten – sie will sich erst im konkreten Genehmigungsverfahren zum einzelnen Windrad äußern. Das Problem der DFS: die Rotoren der Windräder können, wenn sie in der Peilrichtung von UKW-Drehfunkfeuern stehen, die Navigationssignale zerstreuen – Flugzeuge könnten vom Kurs abkommen. Grundsätzlich gilt deshalb ein Windradverbot im Umkreis von 15 Kilometern von jedem Funkfeuer. DFS-Sprecher Axel Raab konnte auf Anhieb nicht sagen, wie viele es rund um den Flughafen Stuttgart gibt: „Aber es sind nur wenige.“ Die DFL wolle jedes Windrad einzeln prüfen, damit eventuell das eine oder andere auch innerhalb der Verbotszone zugelassen werden könne, sagte Raab. Es hänge aber immer vom konkreten Standort, von der Höhe des Windrades und von der Anzahl ab.

Das Regenradar

Bei Türkheim auf der Schwäbischen Alb (Kreis Göppingen) betreibt der Deutsche Wetterdienst eine von bald 17 Wetterradarstationen: Das sind in der Regel etwa 50 Meter hohe Türme, von denen aus eine rotierende Antenne elektromagnetische Wellen in die Atmosphäre schickt – daraus lassen sich Erkenntnisse über Niederschläge oder auch über heranziehende Unwetter gewinnen. Da Windräder zu „Löchern“ in den Messungen führen würden, gilt auch dort eine Verbotszone von 15 Kilometern. „Solche Anlagen sind im Nahbereich des Radars hochgradig schwierig“, sagte Gerhard Lux vom Deutschen Wetterdienst. Er rechnet nicht mit Ausnahmegenehmigungen – rund zehn Windkraftstandorte mit sehr starken Windverhältnissen wären in der Region betroffen.

Der Bundesverband Windenergie, der die Interessen der Branche vertritt, will deshalb beim Bundesumweltministerium vorstellig werden. „Die Größenordnung der wegfallenden Standorte ist so bedeutend, dass wir aktiv werden müssen“, sagt Carlo Reeker vom Bundesverband.

25 Standorte hat der Regionalverband aus zwingenden Gründen schon selbst gestrichen. 16-mal war dafür der Landschaftsschutz ausschlaggebend, sechs Mal waren es Einsprüche der Heeresflieger, und je einmal verhindert eine Pipeline, die Nähe zum Flughafen Stuttgart sowie die Nähe zur Wohnbebauung ein Windrad.