Balz selbst sagt klar, was er will: auf den Pilotensitz von Windreich zurückkehren – „selbstverständlich mit einem juristischen Beistand, und ein Finanzfachmann muss auch dabei sein“. Ob Grub dieser juristische Beistand sein könne? „Das wäre natürlich ein Traum!“ Auch Werner Heer, den Balz in seiner Jahresbilanz einerseits angreift, dessen operative Fähigkeiten er andererseits ausdrücklich lobt, könne in der Geschäftsführung bleiben. Balz berichtet zwar, Heer habe gegen ihn gleich nach dem Insolvenzantrag ein Hausverbot ausgesprochen, an das er sich bis vor kurzen auch gehalten habe, und er kritisiert ausführlich, dass in den vier Monaten seit der Insolvenz „nichts passiert sei, was das Unternehmen voran gebracht hat“ – aber mittlerweile redeten Heer und er wieder konstruktiv miteinander. Das Hausverbot, so wisse er jetzt, habe ohnehin keine juristische Grundlage gehabt. Er selbst habe zudem die Auszeit dazu genutzt, im Ausland nach Investoren zu suchen, die Windreich die notwendige Liquidität verschaffen könnten – und das durchaus mit Erfolg, behauptet Balz. Er selbst, der Millionen Euro aus der eigenen Tasche in Windreich gesteckt habe, sei am Ende seiner finanziellen Möglichkeiten.

 

Schritt eins des Balz-Grubschen Rettungsplans für Windreich soll nun am Montag erfolgen, wenn bei der Gläubigerversammlung im Esslinger Neckarforum ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Grub und Balz schlagen den Stuttgarter Anwalt Joachim Illig für diesen Posten vor. Grubs Kanzlei stellt sogar auf der Windreich-Homepage eine Vollmacht bereit, mit der Anleihegläubiger ihre Stimme am Montag der Kanzlei übertragen können.

Der bekannte Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding, der ebenfalls Gläubigervertreter werden will, warnte die Anleger, Balz’ Interessen stimmten möglicherweise nicht mit denen der Anleihegläubiger überein. Marvin Müller-Blom, Anwalt in Niedings Kanzlei, bezeichnete zudem Grubs Aussage, die volle Befriedung auch der Anleihegläubiger sei sicher möglich, als unseriös. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) äußerte sich zurückhaltend: Man habe noch nicht genug Informationen, um sich auf ein Wahlverhalten am Montag festzulegen. Zudem „sollte man die Worte von Herrn Dr. Grub als Vertreter eines Gesellschafters stets mit Vorsicht genießen“.

Mehrere hundert Anleihegläubiger werden erwartet

Der Andrang in der Esslinger Halle dürfte übrigens enorm sein: dem Vernehmen nach haben sich mehrere hundert Anleihegläubiger angemeldet. Allein deren Registrierung dürfte erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Journalisten sind übrigens nicht zugelassen, obwohl das Medieninteresse beachtlich ist. Vor der Tür dürften enttäuschte Windreich-Anleger indes genug Gelegenheit haben, ihrem Unmut Luft zu machen. Eine zweite Versammlung für die anderen Gläubiger ist im Februar angesetzt, ebenfalls nicht öffentlich.

Am gleichen Tag, an dem Balz seine Rückschau veröffentlichte, hatten sich Grub und sein Kollege Volker Muschalle ebenfalls auf der Windreich-Homepage zu Wort gemeldet. Sie stellten sich den Anleihegläubigern von Windreich als Vertreter von Balz vor und schrieben, sie hätten sich eingehend mit den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen der Windreich Gruppe befasst. Dabei seien sie zu dem Ergebnis gekommen, dass „bei einer Fortführung des Unternehmens auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine volle Befriedigung aller Insolvenzgläubiger, auch der Anleihegläubiger, möglich ist“. Dazu aber bräuchten Balz – der erkannt habe, dass sein Rückzug „die falsche Entscheidung“ gewesen sei – und der Insolvenzverwalter aber Zeit und die Möglichkeit, das Unternehmen fortzuführen. „Wir empfehlen deshalb, einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu wählen, der für dieses Ziel einsteht und auch die notwendige Erfahrung hierfür mitbringt.“

Gläubigerversammlung am Montag in Esslingen

Balz selbst sagt klar, was er will: auf den Pilotensitz von Windreich zurückkehren – „selbstverständlich mit einem juristischen Beistand, und ein Finanzfachmann muss auch dabei sein“. Ob Grub dieser juristische Beistand sein könne? „Das wäre natürlich ein Traum!“ Auch Werner Heer, den Balz in seiner Jahresbilanz einerseits angreift, dessen operative Fähigkeiten er andererseits ausdrücklich lobt, könne in der Geschäftsführung bleiben. Balz berichtet zwar, Heer habe gegen ihn gleich nach dem Insolvenzantrag ein Hausverbot ausgesprochen, an das er sich bis vor kurzen auch gehalten habe, und er kritisiert ausführlich, dass in den vier Monaten seit der Insolvenz „nichts passiert sei, was das Unternehmen voran gebracht hat“ – aber mittlerweile redeten Heer und er wieder konstruktiv miteinander. Das Hausverbot, so wisse er jetzt, habe ohnehin keine juristische Grundlage gehabt. Er selbst habe zudem die Auszeit dazu genutzt, im Ausland nach Investoren zu suchen, die Windreich die notwendige Liquidität verschaffen könnten – und das durchaus mit Erfolg, behauptet Balz. Er selbst, der Millionen Euro aus der eigenen Tasche in Windreich gesteckt habe, sei am Ende seiner finanziellen Möglichkeiten.

Schritt eins des Balz-Grubschen Rettungsplans für Windreich soll nun am Montag erfolgen, wenn bei der Gläubigerversammlung im Esslinger Neckarforum ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Grub und Balz schlagen den Stuttgarter Anwalt Joachim Illig für diesen Posten vor. Grubs Kanzlei stellt sogar auf der Windreich-Homepage eine Vollmacht bereit, mit der Anleihegläubiger ihre Stimme am Montag der Kanzlei übertragen können.

Der bekannte Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding, der ebenfalls Gläubigervertreter werden will, warnte die Anleger, Balz’ Interessen stimmten möglicherweise nicht mit denen der Anleihegläubiger überein. Marvin Müller-Blom, Anwalt in Niedings Kanzlei, bezeichnete zudem Grubs Aussage, die volle Befriedung auch der Anleihegläubiger sei sicher möglich, als unseriös. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) äußerte sich zurückhaltend: Man habe noch nicht genug Informationen, um sich auf ein Wahlverhalten am Montag festzulegen. Zudem „sollte man die Worte von Herrn Dr. Grub als Vertreter eines Gesellschafters stets mit Vorsicht genießen“.

Mehrere hundert Anleihegläubiger werden erwartet

Der Andrang in der Esslinger Halle dürfte übrigens enorm sein: dem Vernehmen nach haben sich mehrere hundert Anleihegläubiger angemeldet. Allein deren Registrierung dürfte erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. Journalisten sind übrigens nicht zugelassen, obwohl das Medieninteresse beachtlich ist. Vor der Tür dürften enttäuschte Windreich-Anleger indes genug Gelegenheit haben, ihrem Unmut Luft zu machen. Eine zweite Versammlung für die anderen Gläubiger ist im Februar angesetzt, ebenfalls nicht öffentlich.

Kurz vor dem Treffen rücken auch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Windreich-Verantwortliche wieder ins Blickfeld. Entgegen der Erwartung von Willi Balz sind sie nicht etwa eingestellt, sondern sogar noch ausgeweitet worden: Auch gegen den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens wird jetzt ermittelt, vor allem wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Falschbilanzierung. Entsprechende StZ-Informationen bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Vor Weihnachten gab es bei ihm eine Durchsuchung, bei der große Mengen von Unterlagen sichergestellt worden sein sollen.

Der Wirtschaftsprüfer wollte sich gegenüber der StZ nicht zu dem Verdacht äußern; er verwies auf seine Pflicht zur Verschwiegenheit. Beobachter von Windreich hatten seine Rolle und sein Zusammenspiel mit Willi Balz schon in der Vergangenheit kritisch gesehen. Bei dem Verdächtigten handelt es sich um einen führenden Kopf bei einer regionalen Beratungsgesellschaft, die sich am Standort Stuttgart als Nummer zwei nach den großen vier bezeichnet.

Die bei ihm zusätzlich sichergestellten Unterlagen könnten dazu führen, dass sich die Ermittlungen noch länger hinziehen als bisher absehbar. Schon bei der Razzia im März 2013, an der fast vierzig Fahnder beteiligt waren, hatte die Staatsanwaltschaft 1200 Ordner und „große Mengen digitaler Daten“ mitgenommen; deren Auswertung werde „einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen“, hieß es damals. Beschuldigt wurden zunächst fünf amtierende und ehemalige Vorstandsmitglieder – darunter auch Ex-Landeswirtschaftsminister Walter Döring (FDP). Der Hauptvorwurf: sie hätten Konzernabschlüsse und Jahresberichte „durch Überbewertung von Vermögenspositionen geschönt“. Für 2010 und 2011 seien Forderungen und Umsätze in Millionenhöhe ausgewiesen worden, denen jedoch keine effektiven oder deutlich geringere Geschäfte zugrunde gelegen hätten. Daneben ging es um Kapitalanlagebetrug, Marktpreismanipulation und Kreditbetrug; auch Insolvenzdelikte wurden offenbar geprüft. Wann das Verfahren abgeschlossen werde könnte, wagt die Justizsprecherin nicht vorherzusagen: Noch liege man im „für Wirtschaftsverfahren üblichen Zeitrahmen“.