Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Die bundesweite Entwicklung beförderte das freilich genauso wenig wie rund 6000 Briefe, die Ute Steiger im Laufe der Jahre auf ihrer Schreibmaschine an Politiker und Interessensvertreter geschrieben hatte. Am Tag der regionalen Einführung im Februar 1971 lehnte die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern eine Ausweitung ab.

 

Steiger erinnert sich: „Nun brauchten wir etwas Spektakuläres.“ Die Stiftung zeigte Bund und Länder wegen Beihilfe zur unterlassenen Hilfeleistung an, doch dies wurde von der Staatsanwaltschaft nicht angenommen. Also verklagte man das Land Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht. Diese Klage wurde letztlich ebenfalls aus verfahrensrechtlichen Gründen abgewiesen. Aber dank eines jungen Richters, dem Waiblinger Siegfried Kasper, zunächst erörtert. Ein Journalist, der Gerichtsreporter der Stuttgarter Zeitung, sei bei der Urteilsverkündung ausnahmsweise zugelassen worden. Die Kunde verbreitete sich auch in den anderen Medien wie ein Lauffeuer. Die Öffentlichkeit war mobilisiert – und erst diesem Druck hat sich die Politik letztlich wohl auch gebeugt.

Heute sind die einheitlichen Notrufnummern in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Der Gesetzgeber schreibt zudem eine durchschnittliche Hilfsfrist von maximal 15 Minuten vor. Länger darf es nicht dauern, bis ein Notarzt am Unfallort ist. Die 112 gilt sogar in den Ländern der EU. Dennoch tüftelt die Steiger-Stiftung weiter an der Verbesserung des Notrufsystems. Das aktuelle Ziel sei die Verbesserung der Handy-Ortung.