Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut.“ Das absurde Zitat des Komikers Carl Valentin passt zu der Situation im Winnender Markthaus. Zwar ist die Rechtslage klar, was die Verträge und Teilungserklärungen angeht. Allerdings muss man alles mindestens zweimal lesen, bis man begreift, was sich dahinter verbirgt.

 

Die Eigentümergemeinschaft, zu der übrigens auch die Stadt zählt, zahlt demnach die komplette Zeche, wenn auf dem Adlerplatz der Belag beschädigt wird oder während eines Stadtfestes Randalierer ihr Mütchen kühlen. Von den Einnahmen, welche die Stadt in Form von Straßencafégebühren erheben kann, profitiert sie dagegen nicht. Die Wohnungseigentümer fühlen sich nun, als ob ihnen von der Stadt eine lange Nase gezeigt wird.

Die absurde Situation resultiert aus der Entstehungsgeschichte des Markthauses, dessen Realisierung im Jahr 2005 auf Messers Schneide stand. Damals wurden einige Zugeständnisse gemacht, um den Investor und attraktive Pächter für die Ladengeschäfte nicht zu verprellen. Die Teilungserklärung birgt deshalb Passagen, die Laien nicht ohne weiteres durchschauen. Es reicht deshalb nicht aus, zu sagen, jeder habe gewusst, was er da unterschreibt. Vielleicht gibt es aber eine Lösung über die Verträge hinaus, mit der alle zufrieden sein können. Man sollte sie gemeinsam suchen.