Grundsätzlich sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Gehwege eisfrei sind. Nahezu überall haben sie diese Pflicht aber an die Haus- und Grundstückseigentümer weitergegeben, die sie gegebenenfalls auf ihre Mieter übertragen - verbunden etwa mit der Kehrwoche. Der Briefträger zum Beispiel soll nicht stürzen und auch der Weg zu den Mülltonnen muss frei sein. Um Kosten für Hausmeister oder Schippdienste zu sparen, fegt so nicht selten jeder erstmal vor seiner eigenen Haustür. Die Überwachungspflicht bleibt jedoch beim Hauseigentümer. Sprich: Er muss dafür sorgen, dass sein Mieter tatsächlich räumt.