Seit dem 1. Juni gilt im Mietrecht das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Das sind vor allem die Vermieter, die aber selten bereit sind, die üblichen zwei Monatsmieten als Provision zu bezahlen und es lieber über günstigere Online-Portale versuchen. In Makler-Kreisen klagt man über massive Geschäftseinbrüche bei Vermietungen, viele konzentrieren sich jetzt mehr auf das Verkaufsgeschäft, wo nach wie vor der Käufer zahlen muss. Immer wieder gibt es Berichte über Makler, die das Bestellerprinzip aushebeln, indem sie vom Vermieter neue Gebühren verlangen.