Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitgeteilt hat, ist der Beschluss zur Ablehnung des Württemberg-Hauses für das Volksfest 2013 inzwischen rechtskräftig.

Stuttgart - Wie das Verwaltungsgericht Stuttgart mitgeteilt hat, ist der Beschluss zur Ablehnung des Württemberg-Hauses für das Volksfest 2013 inzwischen rechtskräftig. „Das Eilverfahren ist abgeschlossen, für uns ist das Urteil damit rechtskräftig“, sagt Ulrike Zeitler, Richterin am Verwaltungsgericht.

 

Der Hintergrund: die Betreiber des Württemberg-Hauses hatten gegen die Ablehnung ihres Weinzelts durch die Stadt Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Stadt hatte den Machern des Zelts mit der Begründung abgesagt, sie würden den Ansprüchen des Wasens nicht gerecht werden.