Im Freiburger Mordprozess um den Flüchtling Hussein K. spielt das Alter eine zentrale Rolle. Ist der Angeklagte älter als 21, könnte er lebenslang ins Gefängnis kommen. Sein Eckzahn soll bei der Wahrheitsfindung helfen.

Freiburg - Der nach dem Sexualmord an einer Studentin in Freiburg angeklagte Flüchtling Hussein K. ist wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge älter als 21 Jahre. Die Analyse eines gezogenen Eckzahnes des Angeklagten habe ergeben, dass Hussein K. 25 Jahre alt sei, sagte die Wissenschaftlerin Ursula Wittwer-Backofen am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Folgt das Gericht dieser Einschätzung, würde für den vor der Jugendkammer Angeklagten Erwachsenenstrafrecht gelten. Ihm droht dann eine lebenslange Haft. Ein Urteil soll im nächsten Jahr gesprochen werden. Gehört werden noch weitere Sachverständige und Zeugen.

 

Hussein K. kam im November 2015 ohne Papiere nach Deutschland und galt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling. Ihm werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober vergangenen Jahres in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Der Fall löste, noch vor dem Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Berliner Weihnachtsmarkt, Debatten über die deutsche Flüchtlingspolitik aus.

Der Angeklagte verschwieg sein Alter

Hussein K. hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt Anfang September gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein. Ein konkretes Alter nannte er nicht. Die Staatsanwaltschaft hält K. angesichts von zwei Altersgutachten für mindestens 22 Jahre alt.

Wittwer-Backofen und eine weitere Wissenschaftlerin hatten einen Zahn des Angeklagten untersucht, der von einem Zahnarzt bei einem Routineeingriff gezogen und nach der Festnahme des Flüchtlings in dessen Wohnung von der Polizei gefunden worden war.

Aufgrund von Jahresringen in der Zahnwurzel lasse sich das Alter errechnen, sagte die Gutachterin. Es betrage bei Hussein K. 25,8 Jahre. Rechne man alle Fehlerquellen und wissenschaftliche Unsicherheiten mit ein, ergebe sich für den Angeklagten eine Altersspanne von 22,5 bis 29,5 Jahre.

Die angewandte Methode, den Zahn zu untersuchen, gelte als sicher und bringe klare Ergebnisse. Die zur Altersdiagnostik häufiger verwendeten Röntgenuntersuchungen etwa der Handwurzelknochen gelten dagegen als vergleichsweise unsicher. Oberstaatsanwalt Eckart Berger hatte die Zahnuntersuchung daher als wesentliches Beweismittel in der offenen Altersfrage genannt.