Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Mehr als eine Selbstverpflichtung, sich mit Wetterwarnungen zu beschäftigen, die Ausrüstungsgegenstände sicher zu verstauen, veraltetes Material auszusortieren und Rückzugspläne für den Gefahrenfall zu erarbeiten gibt es für Organisatoren von Zeltfreizeit-Veranstaltungen bisher nicht. „Für ein Zeltlager muss man keine rechtliche Genehmigung einholen“, sagt ein Sprecher des Regierungspräsidiums Stuttgart. Nur gewerbliche Campingplatzbetreiber sind Auflagen unterworfen.

 

Nach Ansicht der Polizei Aalen hatten sich die Betreuer der evangelisch-freikirchlichen Gemeinde Böbingen/Rems, die für das Zeltlager von Abtsgmünd verantwortlich waren, vorbildlich vorbereitet. Der Tornado vom Montag, sagt ein Polizeisprecher, hätte sonst noch schlimmere Folgen haben können. „Die hatten vollständige Personenlisten, auf die wir im Einsatz aufbauen konnten. Das ist jedem Veranstalter nur zu raten.“ Zudem seien alle Kinder „unglaublich diszipliniert“ gewesen. „Das hat allen eingesetzten Kräften sehr geholfen“, lobt die Polizei.

Listen erstellen, Telefonnummern sammeln

Über den Ernstfall eines Sturms reden, ohne Kindern den Spaß an ihrer Freizeit zu nehmen, das rät die Aalener Polizei allen Veranstaltern. Folgende Fragen sollten vorab beantwortet werden: Wo ist das nächste Krankenhaus? Wo der nächste Notarzt? In Abtsgmünd war am Montag teilweise die Netzverbindung zur Notrufzentrale unterbrochen. „Unter Umständen muss ich jemanden ins Auto packen und selber fahren“, sagt der Polizeisprecher. Er glaubt nicht, dass der Einsatz vom Montag der letzte dieser Art gewesen ist.