Lange Zeit gestaltete sich die Suche schwierig und dann ist sie plötzlich da: die gewünschte Traumwohnung. Ist das Angebot zu attraktiv, um wahr zu sein, sollten Sie aber skeptisch werden.

Neu ist die Masche zwar nicht, doch sie scheint sich immer noch zu rentieren: der Betrug mit gefälschten Wohnungsanzeigen. Dabei ködern Kriminelle ihre potenziellen Opfer mit inserierten Wohnungen im Netz, die es entweder gar nicht gibt oder die zumindest nicht verfügbar sind. Das Ziel: persönliche Daten und Vorauszahlungen für Miete und Kaution zu ergattern, warnt die Verbraucherzentrale Hessen.

 

Und so läuft es in der Regel ab: Nach einer ersten Kontaktaufnahme melden sich die Kriminellen bei ihren potenziellen Opfern zurück, geben vor, derzeit im Ausland zu weilen. Trotzdem stellen sie Interessenten eine Wohnungsbesichtigung in Eigenregie in Aussicht. Um an den Schlüssel zu gelangen, müssten diese lediglich eine Vorauszahlung leisten - meist die Kaution und die erste Miete. Wer sich darauf einlässt, sieht oder hört von den Kriminellen nie wieder etwas, das Geld ist weg.

Die hessischen Verbraucherschützer empfehlen Betroffenen, in diesen Fällen sowohl eine Anzeige bei der Polizei zu stellen, als auch das jeweilige Immobilienportal zu informieren, um weiteren Betrugsfällen vorzubeugen. Außerdem können Betrugsopfer ihre Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen - einen Anspruch darauf haben sie laut Verbraucherschützern aber nicht.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher folgende Warnsignale kennen, die auf gefälschte Wohnungsangebote hindeuten:

Die Miete ist im Vergleich zu ähnlichen Objekten auffällig günstig und die Bilder sehen aus wie aus dem Prospekt.

Der potenzielle Vermieter nimmt Kontakt aus dem Ausland auf und schreibt in schlechtem Deutsch.

Noch vor der Besichtigung sollen Kaution oder Miete überwiesen werden - ebenfalls meist ins Ausland.

Text und Bilder des Inserats widersprechen sich.

Der Inserent täuscht eine Zusammenarbeit mit bekannten Buchungsportalen oder Verkaufsplattformen zur Abwicklung von Besichtigung und Vorauszahlung an.