Kernen-Stetten - Der Beigeordnete Horst Schaal hält alle Hindernisse, die sich dem Investor in der Klosterstraße 1 und 3 entgegenstellen, für lösbar. Dies gilt insbesondere für die Hochwasserproblematik. Der Gemeinderat hat sich dennoch ausführlich damit befasst und die Frage aufgeworfen, ob die Gemeinde Kernen im Falle einer Überschwemmung regresspflichtig gegenüber dem Bauherrn werden könnte. Bürgermeister Stefan Altenberger und der Beigeordnete Horst Schaal bestreiten das: „Der Bauherr muss selbst nachweisen, dass sein Gebäude geschützt ist.“

 

Dass der Haldenbach rechnerisch mindestens alle 100 Jahre weit über die Ufer tritt, ist zum Jahresbeginn auf neue Weise aktenkundig geworden. Die Hochwassergefahrenkarten sind veröffentlicht und dadurch rechtskräftig geworden. Die Gemeindeverwaltung Kernen hat anhand dieser Unterlage 315 Flurstücke identifiziert, die von einem möglichen Hochwasser betroffen sein könnten. Da unter diesen auch Straßen und andere nicht bebaubare Flächen versteckt sind, rechnet die Gemeindeverwaltung mit etwa 250 derzeit von einem grundsätzlichen Bauverbot betroffenen Grundstücke. Auch für Teile des Grundstücks in der Klosterstraße 1 und 3 gilt das.

Der Bauherr muss selbst für den Hochwasserschutz sorgen

„Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die Tiefgarage nicht vollläuft – oder alternativ, dass sie kontrolliert vollläuft“, sagt Schaal. Der Beigeordnete und Bauamtsleiter, selbst ein Architekt, klingt dabei so, als ob alles lösbar sei. So ist die Rede davon, dass das Grundstück eventuell zum Bach hin von einem Mäuerchen umgeben werden muss. Ralf Bulling, der Tiefbaufachmann in der Gemeinde Kernen, nannte Dammbalken für die Tiefgarage, um die sich allerdings nicht die Kernener Verwaltung kümmern muss, sondern das Landratsamt in Waiblingen: „Das wird klar in der Baugenehmigung geregelt.“

Nicht nur die Regelungen für den Schutz des eigenen Gebäudes stehen für den Bauherrn noch aus. Er muss auch nachweisen, dass keine negativen Auswirkungen für fremde Grundstücke entstehen, etwa in der tiefer liegenden Seedammstraße, wenn er mit seinem Gebäudeschutz das Hochwasser wegdrängt. Darauf weist Bulling ebenfalls hin. Bereits bekannt ist, dass der Bauherr drittens für die verdrängte Wassermenge – Horst Schaal schätzt diese auf vergleichsweise geringe 800 bis 900 Kubikmeter – einen finanziellen Ausgleich leisten muss. Denn nur dann kann das Landratsamt im grundsätzlich von einem Bauverbot belegten Überschwemmungsgebiet eine Ausnahme machen.

Als ein Ausweg hat der Gemeinderat ein Hochwasserschutzregister beschlossen

Die Gemeindeverwaltung hat bereits die Vorarbeiten geleistet und in der Sitzung am Donnerstag ein Hochwasserschutzregister als Satzung beschlossen. Das als Ausgleichszahlungen eingehende Geld muss die Gemeindeverwaltung Kernen für einen Hochwasserschutz an anderer Stelle einsetzen. Die ist gefunden: Im Einzugsgebiet des Hardtwiesenbachs, in der sehr zuverlässigen Gemeindekarte von Kernen auch „Hartwiesenbach“ geschrieben, liegt das Regenrückhaltebecken (RRB) „Katzen“. Der Hardtwiesenbach leistet laut der Gefahrenkarte einen wesentlichen Beitrag zu den Überschwemmungsrisiken in Stetten, wenn auch an anderer Stelle als in Bach- und Klosterstraße, sondern im Bereich der Sportplätze und bachabwärts. Dieses RRB, so schlägt der Tiefbau-Experte Ralf Bulling vor, könnte als weiterer Überschwemmungsschutz dienen, wenn dort eine Steuerung – ein Schieber – eingebaut würde. Die Kosten dafür betragen 40 000 Euro, die die Gemeinde Kernen vorschießt und durch Ausgleichszahlungen später wieder einnimmt.

Neue Gebäude liegen teilweise im Überflutungsgebiet des Haldenbachs

Kernen-Stetten - Der Beigeordnete Horst Schaal hält alle Hindernisse, die sich dem Investor in der Klosterstraße 1 und 3 entgegenstellen, für lösbar. Dies gilt insbesondere für die Hochwasserproblematik. Der Gemeinderat hat sich dennoch ausführlich damit befasst und die Frage aufgeworfen, ob die Gemeinde Kernen im Falle einer Überschwemmung regresspflichtig gegenüber dem Bauherrn werden könnte. Bürgermeister Stefan Altenberger und der Beigeordnete Horst Schaal bestreiten das: „Der Bauherr muss selbst nachweisen, dass sein Gebäude geschützt ist.“

Dass der Haldenbach rechnerisch mindestens alle 100 Jahre weit über die Ufer tritt, ist zum Jahresbeginn auf neue Weise aktenkundig geworden. Die Hochwassergefahrenkarten sind veröffentlicht und dadurch rechtskräftig geworden. Die Gemeindeverwaltung Kernen hat anhand dieser Unterlage 315 Flurstücke identifiziert, die von einem möglichen Hochwasser betroffen sein könnten. Da unter diesen auch Straßen und andere nicht bebaubare Flächen versteckt sind, rechnet die Gemeindeverwaltung mit etwa 250 derzeit von einem grundsätzlichen Bauverbot betroffenen Grundstücke. Auch für Teile des Grundstücks in der Klosterstraße 1 und 3 gilt das.

Der Bauherr muss selbst für den Hochwasserschutz sorgen

„Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass die Tiefgarage nicht vollläuft – oder alternativ, dass sie kontrolliert vollläuft“, sagt Schaal. Der Beigeordnete und Bauamtsleiter, selbst ein Architekt, klingt dabei so, als ob alles lösbar sei. So ist die Rede davon, dass das Grundstück eventuell zum Bach hin von einem Mäuerchen umgeben werden muss. Ralf Bulling, der Tiefbaufachmann in der Gemeinde Kernen, nannte Dammbalken für die Tiefgarage, um die sich allerdings nicht die Kernener Verwaltung kümmern muss, sondern das Landratsamt in Waiblingen: „Das wird klar in der Baugenehmigung geregelt.“

Nicht nur die Regelungen für den Schutz des eigenen Gebäudes stehen für den Bauherrn noch aus. Er muss auch nachweisen, dass keine negativen Auswirkungen für fremde Grundstücke entstehen, etwa in der tiefer liegenden Seedammstraße, wenn er mit seinem Gebäudeschutz das Hochwasser wegdrängt. Darauf weist Bulling ebenfalls hin. Bereits bekannt ist, dass der Bauherr drittens für die verdrängte Wassermenge – Horst Schaal schätzt diese auf vergleichsweise geringe 800 bis 900 Kubikmeter – einen finanziellen Ausgleich leisten muss. Denn nur dann kann das Landratsamt im grundsätzlich von einem Bauverbot belegten Überschwemmungsgebiet eine Ausnahme machen.

Als ein Ausweg hat der Gemeinderat ein Hochwasserschutzregister beschlossen

Die Gemeindeverwaltung hat bereits die Vorarbeiten geleistet und in der Sitzung am Donnerstag ein Hochwasserschutzregister als Satzung beschlossen. Das als Ausgleichszahlungen eingehende Geld muss die Gemeindeverwaltung Kernen für einen Hochwasserschutz an anderer Stelle einsetzen. Die ist gefunden: Im Einzugsgebiet des Hardtwiesenbachs, in der sehr zuverlässigen Gemeindekarte von Kernen auch „Hartwiesenbach“ geschrieben, liegt das Regenrückhaltebecken (RRB) „Katzen“. Der Hardtwiesenbach leistet laut der Gefahrenkarte einen wesentlichen Beitrag zu den Überschwemmungsrisiken in Stetten, wenn auch an anderer Stelle als in Bach- und Klosterstraße, sondern im Bereich der Sportplätze und bachabwärts. Dieses RRB, so schlägt der Tiefbau-Experte Ralf Bulling vor, könnte als weiterer Überschwemmungsschutz dienen, wenn dort eine Steuerung – ein Schieber – eingebaut würde. Die Kosten dafür betragen 40 000 Euro, die die Gemeinde Kernen vorschießt und durch Ausgleichszahlungen später wieder einnimmt.

Ein ganz anderes Thema sind noch zwei Stellplätze für die Bankfiliale, die vor dem Gebäude Klosterstraße 1 entstehen sollen. Horst Schaal sieht an dieser Stelle eine mögliche Parkierung längs der Straße als „Platzverschwendung“ an und sagt: „Das werden eine ganze Anzahl Senkrechtparkierer werden.“ Abhängig ist dies allerdings von dem Ergebnis eines kleinen Wettbewerbs über die neue Gestaltung der Klosterstraße, der mit der Teilnahme mehrerer Architekturbüros in diesen Tagen startet. „Daher wollen wir an dieser Stelle Flexibilität haben“, erläutert der Bauamtsleiter.

In den im Gemeinderat gezeigten Plänen fehlt jetzt noch ein Glasdach. Es ist für die Tiefgarage versprochen und wird vom SPD-Fraktionsvorsitzenden Hans Peter Kirgis begrüßt: „Eine ganz tolle Idee“.