Mehr als 22.000 Bürger, die in Stuttgart mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind, bekommen in den nächsten Wochen Post von der Stadt.

Stuttgart - Mehr als 22.000 Bürger, die in der Landeshauptstadt mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind, bekommen in den nächsten Wochen amtliche Post von der Stadt. Sie müssen vom 1. Januar an die vom Gemeinderat beschlossene neue Zweitwohnungssteuer bezahlen, die zehn Prozent der Nettokaltmiete beträgt.

Die Vorarbeiten für die Einführung der Steuer, die der Stadtkasse jährlich insgesamt bis zu fünf Millionen Euro einbringen soll, laufen auf Hochtouren. Deshalb hat der Stadtkämmerer Michael Föll (CDU) dem Finanzausschuss des Gemeinderats am Mittwoch einen Zwischenbericht vorgelegt, der einstimmig gebilligt wurde.Die wichtigsten Eckdaten der Zwischenbilanz: von April bis Juni hat die Stadt knapp 37.000 Bürger, die mit Zweitwohnsitz hier gemeldet waren, schriftlich über die neue Lage informiert. Rund 4100 Info-Briefe konnten wegen veralteter Adressen allerdings nicht zugestellt werden. Zur gleichen Zeit sind bei der Stadt etwa 12.000 schriftliche oder mündliche Anfragen zu der neuen Zweitwohnungssteuer eingegangen und beantwortet worden.

Zahl der Nebenwohungen ist zurückgegangen


Zum Stichtag 31. August, so Föll, stelle sich die Situation nun so dar: "Die Zahl der Nebenwohnungen ist von bisher 37.894 auf nun 22.378 zurückgegangen, mehr als 15.500 Zweitwohnsitze wurden abgemeldet oder im Register bereinigt. Zugleich ist die Zahl der Hauptwohnungen von 561.487 um 947 angestiegen." Bis zum Jahresende rechne er mit einem weiteren Anstieg der Hauptwohnsitze um bis zu 3000. Nach wie vor, so der Kämmerer, gehe er davon aus, dass die neue Steuer unmittelbar 840.000 Euro einbringen werde; aus dem Finanzausgleich des Landes an die Stadt, der pro Kopf und Jahr rund 900 Euro betrage, erwarte er bis zu drei Millionen Euro. Schließlich werde auch der städtische Anteil an der Einkommensteuer durch die höhere Zahl der Hauptwohnsitze um bis zu 1,2 Millionen Euro anwachsen.

Aufgrund der Anfragen und Rückmeldungen der betroffenen Bürger schlug der Kämmerer dem Gemeinderat vor, noch vor ihrer Einführung einige Ausnahmen von der Zweitwohnungssteuer zu billigen. So sollten beispielsweise Menschen, die in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung leben, von der Steuer befreit werden, ebenso Minderjährige, die zur Ausbildung in Stuttgart leben und wohnen. Diesen Einschränkungen hat der Finanzausschuss zugestimmt. Zugleich wurde der Kritik des Haus- und Grundbesitzervereins, es handle sich um eine "Luxussteuer", widersprochen. Es handle sich um eine Aufwandssteuer, und die sei rechtens.