Drei Bundestagsabgeordnete sind in Berlin jahrelang die Zweitwohnungssteuer schuldig geblieben. Stuttgart hat diese Steuer seit dem Jahr 2011 deutliche Mehreinnahmen beschert. Im vergangenen Jahr waren es Einnahmen in Höhe von 1,2 Millionen Euro.

Stuttgart - Wegen prominenter Steuersünder gerät die Zweitwohnungssteuer erneut in den Fokus. In Berlin wurde sie bereits 1998 eingeführt, betroffen davon sind auch viele Bundesabgeordneten, darunter auch Anton Hofreiter (Grüne) und Niels Annen (SPD) und nun offenbar auch Maria Klein-Schmeink. Sie versäumten es, die Steuer zu zahlen, obwohl sie einen Zweitwohnsitz in der Hauptstadt haben. In Baden-Württemberg ist die Zweitwohnungssteuer eher die Ausnahme: Nur 97 der 1100 befragten Kommunen haben nach Aussage des Städtetags im vergangenen Jahr angegeben, die Steuer zu erheben. In Stuttgart sind seit der Einführung 2011 pro Jahr mehrere Millionen Euro zusätzlich in die Stadtkasse geflossen – doch das liegt nicht allein an den bloßen Einnahmen durch die Steuer selbst.

 

Einnahmen betrugen 2013 insgesamt 1,2 Millionen Euro

Seit Einführung der Zweitwohnungssteuer 2011 ist die Anzahl der Steuerpflichtigen von rund 2300 auf etwa 2600 Personen im Jahr 2014 angestiegen. „Diese Bürger erbrachten ein Steueraufkommen zwischen 850 000 Euro im Jahr 2011 und 1,2 Millionen Euro im vergangenen Jahr“, sagt der Pressesprecher der Stadt, Fabian Schlabach.

Zudem haben seit Einführung der Steuer etwa 4000 Menschen ihre Zweitwohnung zur Hauptwohnung erklärt. Dass sie so versuchen, sich die Steuer auf die Zweitwohnung zu sparen, hat für die Stadtkasse durchaus positive Folgen. „Bei einem dauerhaften Zuwachs von rund 3500 Einwohnern, wovon wir nach rund vier Jahren Zweitwohnungssteuer ausgehen können, kann neben dem Steueraufkommen mit jährlich rund 4,9 Millionen Euro Mehreinnahmen aus dem Finanzausgleich gerechnet werden“, erklärt der Pressesprecher weiter. Die Stadt profitiert proportional zur Einwohnerzahl von den Zuwendungen aus öffentlichen Finanztöpfen wie dem kommunalen Finanzausgleich oder dem Gemeindeanteil der Einkommenssteuer.

Vor allem Unistädte und Fremdenverkehrsorte verlangen Steuer

„In der Regel wird die Zweitwohnungssteuer in den Hochschulstädten und Fremdenverkehrsorten im Land erhoben“, erklärt Carola Pfuderer, die Referentin für Abgaben und Steuern beim Städtetag Baden-Württemberg. In einer Liste der entsprechenden Kommunen finden sich demnach neben Tübingen, Heidelberg, Konstanz, Freiburg und Stuttgart auch Gemeinden wie Bad Peterstal-Griesbach im Schwarzwald oder Überlingen am Bodensee.

„Steuerpflichtig ist jeder volljährige Inhaber einer Zweitwohnung im Stadtgebiet Stuttgart. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt keine Rolle“, heißt es auf der Internetseite der Landeshauptstadt. Die Steuer beträgt im Regelfall zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Pendler und Studenten betroffen

Die Zweitwohnungssteuer trifft in vielen Fällen Pendler und Studenten. Zwar sind jene Studenten und Auszubildende von der Steuer befreit, die noch eine zweite Bleibe bei den Eltern in Stuttgart haben, solange sich die Hauptwohnung am Studien- oder Ausbildungsort befindet. Aber: Studenten und Auszubildende von außerhalb, die in Stuttgart lernen und daher zeitweise in der Landeshauptstadt wohnen, sind von der Steuer direkt betroffen.

Auch die Frage, ob ein Kinderzimmer eine Zweitwohnung darstellt, lässt sich nicht in einem Satz beantworten. „Erwachsene, die eine bloße gelegentliche Übernachtungsmöglichkeit ohne spezielle räumliche Ausstattung bei den Eltern haben, sind nicht meldepflichtig“, erklärt die Stadt. Aber: „Erwachsene, für die in der elterlichen Wohnung in Stuttgart ein spezielles Zimmer vorgehalten wird und die dieses zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen nutzen, sind meldepflichtig und zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.“

Kontrollen sind schwierig

Wie viele Menschen es in Stuttgart versäumt haben, die Zweitwohnungssteuer zu zahlen, darüber kann die Stadt keine Angaben machen. Kontrollen sind in diesem Bereich schwierig – und erhoben werden die Steuer ohnehin nur, wenn eine Zweiwohnung angemeldet wird.