Acta-Abkommen Der Kampf um das Urheberrecht verschärft sich
Christiane Schulzki-Haddouti, 12.02.2012 14:55 Uhr
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Demonstranten nutzen die Guy-Fawkes-Maske als Protestsymbol. Foto: dapd
Demonstranten nutzen die Guy-Fawkes-Maske als Protestsymbol. Foto: dapd
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Stuttgart - Mehr als zwei Millionen Menschen haben inzwischen eine Online-Petition gegen das multinationale Antipiraterie-Abkommen Acta unterzeichnet. Am Wochenende gingen zudem Zehntausende in Deutschland auf die Straße, nachdem sich der Protest zunächst auf Polen, Bulgarien, Lettland, Rumänien und Tschechien beschränkt hatte. Die EU und 22 ihrer Mitgliedsstaaten sowie die USA und einige weitere Länder haben Acta unterzeichnet – Deutschland bisher nicht. Das Abkommen wendet sich primär gegen Produktpiraterie und führt strafrechtliche Sanktionen für Marken- und Urheberrechtsverletzungen ein, sofern sie im „gewerblichen Ausmaß“ begangen werden.

Dabei sollen auch diejenigen bestraft werden, die "Beihilfe" geleistet haben - etwa Internetprovider, die keine Gegenmaßnahmen getroffen haben. Sollte Acta in Europa ratifiziert werden, würde sich das EU-Recht ändern, da es Internetprovider bis jetzt von der Haftung ausnimmt. Das Vertragswerk gilt unter Experten als wenig gelungene Lösung, da es auf der internationalen Ebene nicht verankert ist, sondern eine zwischenstaatliche Lösung darstellt. Das kann zu Konflikten mit anderen Verträgen führen, die von der internationalen Urheberrechtsorganisation WIPO geschlossen worden sind. Ein Beispiel dafür ist die Nutzung generischer Medikamente.

Acta zeigt schon vor seiner Ratifizierung Folgen

Die bisherigen internationalen Regelungen sind so flexibel, dass Entwicklungsländer solche Nachahmerarzneien etwa im Kampf gegen Aids nutzen dürfen. Diese Freiheit soll Acta wieder beschränken. Das kritisiert beispielsweise der französische Abgeordnete Kader Arif, der als Verhandlungsführer im Europäischen Parlament den Vertrag bestens kennt. Er befürchtet, dass Pharma-Unternehmen nun nach Inkrafttreten von Acta das Verschiffen generischer Medikamente in Entwicklungsländer verhindern, ja sogar ihre Vernichtung gerichtlich anordnen lassen können.

Acta zeigt schon vor seiner Ratifizierung Folgen: Die EU-Kommission will jetzt die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Güter verschärfen. Und das Bundeswirtschaftsministerium kündigte vergangene Woche an, an einer gesetzlichen Regelung zu arbeiten, die Warnhinweise für Urheberrechtsverletzer im Internet verpflichtend macht. Nach Vorstellung der EU-Kommission sowie des Bundeswirtschaftsministeriums sollen Internetprovider Nutzerdaten herausgeben, wenn die Verstöße ein "gewerbliches Ausmaß" erreichen. Gegner kritisieren, dass die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen damit weitgehend in private Hände gelegt - und kaum kontrolliert wird.

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