Exklusiv Für jede Stimme 20 Cent an die örtlichen Vereine – damit wirbt die CDU in Karlsruhe-Stupferich. Auf Geheiß der Stadt muss sie die Plakate jetzt abhängen: Wegen Wählerbestechung könnte die Wahl sonst ungültig werden.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Karlsruhe - Kurz vor der Kommunalwahl am Sonntag hat die Karlsruher CDU rechtlichen Ärger bekommen. Auf Geheiß der Stadtverwaltung muss der Ortsverband Stupferich umstrittene Wahlplakate abhängen. Weil damit der Straftatbestand der Wählerbestechung erfüllt werden könnte, drohe die Wahl ungültig zu werden, verlautete nach einer Anfrage der Stuttgarter Zeitung zur Begründung.

 

Auf den Plakaten hatte die CDU Stupferich als Ziel ausgegeben, 8000 Stimmen für die Ortschaftsratswahl zu erhalten. Weiter hieß es: „Für jede für die CDU-Liste abgegebene Stimme spenden unsere Kandidaten 20 Cent. Der Erlös geht zu gleichen Teilen an die Jugendarbeit aller örtlichen Vereine.“ Man habe damit „keine böse Absicht“ verfolgt, sondern nur die örtliche Jugend unterstützen wollen, sagte der Ortsverbandschef Klaus Abendschön der StZ; insgesamt sollten 1600 Euro für die Vereine zusammenkommen. Mit versuchtem Stimmenkauf habe die Aktion, die mit dem Kreis- und Landesverband der CDU abgestimmt gewesen sei, nichts zu tun, beteuerte Abendschön: „Das liegt uns fern.“

Rathaus fürchtet Grund für Wahlanfechtung

Im Karlsruher Rathaus sah man das anders, wie eine Sprecherin der StZ sagte. Nach einer internen juristischen Prüfung und Rücksprache mit dem Regierungspräsidium habe Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) den CDU-Ortsverein „eindringlich aufgefordert, die Plakate unverzüglich zu entfernen“. Es gelte, eine mögliche Wahlanfechtung nach Paragraf 32 des Kommunalwahlgesetzes zu vermeiden. Danach sei eine Wahl für ungültig zu erklären, wenn ihr Ergebnis dadurch beeinflusst werden konnte, dass Bewerber oder Dritte eine strafbare Handlung begangen haben – unter anderem im Sinne von Paragraf 108 b des Strafgesetzbuchs.

Danach handelt es sich um „Wählerbestechung“, wenn jemand „einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt“; dies wird mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft. Zumindest hinsichtlich der Vorstandsmitglieder der bedachten Vereine dürfte ein solcher Vorteil vorliegen, sagte die Stadtsprecherin.

Ortsverband will Plakate abhängen

Der CDU-Ortsverband Stupferich sieht das zwar nicht so: Man habe die Rechtslage geprüft und keine Probleme erkannt; auch von den Bürgern habe es für die Aktion viel Zuspruch gegeben. Gleichwohl werde man die Plakate „heute oder morgen abhängen“, sagte Abendschön am Dienstag Nachmittag. Schließlich wolle man „keinen Ärger“.

Nicht gerügt wurde übrigens eine andere ungewöhnliche Wahlwerbung: Ein CDU-Gemeinderatskandidat aus Karlsruhe-Stupferich nutzte eine Anzeige für sein Autohaus, um für sich zu werben – gleich neben dem Versprechen, er gebe bei Neuwagen „bis zu 39 Prozent Rabatt“.