Auch nach ihrer Beratung des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus beim EnBW-Deal arbeitete die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz für das Land Baden-Württemberg. Die Agentur sei von mindestens drei Ministerien der grün-roten Regierung in Anspruch genommen worden.

Auch nach ihrer Beratung des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus beim EnBW-Deal arbeitete die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz für das Land Baden-Württemberg. Die Agentur sei von mindestens drei Ministerien der grün-roten Regierung in Anspruch genommen worden.

 

Stuttgart - Die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz war auch nach ihrer umstrittenen Beratung von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beim EnBW-Deal noch für das Land Baden-Württemberg tätig. Offenbar wurde die Sozietät von mindestens drei Ministerien der grün-roten Regierung in Anspruch genommen. Dazu gehören das Staats- und das Umweltministerium sowie das Finanzressort. Gleiss Lutz beriet Mappus beim Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energieversorger EDF.

Mappus wickelte das Geschäft unter Umgehung des Landtags ab. Die Ausschaltung des Parlaments war laut Staatsgerichtshof aber verfassungswidrig. Mappus wirft Gleiss Lutz nun Falschberatung vor. Die Kanzlei habe die Vertreter des Landes nicht über etwaige Risiken des empfohlenen Weges unterrichtet, heißt es in der beim Landgericht Stuttgart eingereichten Klage. Mappus verlangt Schadenersatz. Unter anderem will er Einkommensverluste ausgeglichen bekommen sowie die Kosten für seine anwaltliche Beratung.

Der damals federführende Anwalt Martin Schockenhoff von Gleiss Lutz hatte vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, die Juristen hätten Ende November 2010 sehr wohl vor einer Umgehung des Landtags gewarnt. Mappus habe dann trotzdem die grundsätzliche Entscheidung getroffen, diesen Weg zu beschreiten. „Er war bereit, diesen Weg zu gehen, auch wenn verfassungsrechtliche Risiken verbleiben“, hatte Schockenhoff erklärt.

Seit 2011 gab es keine Aufträge mehr

Das Staatsministerium nahm die Dienste der Kanzlei im November 2011 in Anspruch, wie ein Sprecher mitteilte. Es ging um die Beratung im Bereich Arbeitsrecht. Seither seien keine Aufträge mehr erteilt worden. Die Staatskanzlei zahlte ein Netto-Honnorar von über 11.000 Euro. Die Beratungskosten für das Umweltministerium beliefen sich auf 10.000 Euro ohne Mehrwertsteuer.

Mit dem Finanzministerium bestand nach dpa-Informationen lange Zeit ein Beratungsvertrag mit der Kanzlei. Dieser wurde im Oktober 2011 gekündigt. Die Honorarkosten wurden mit 187,50 Euro angegeben. Eine Sprecherin sagte lediglich, das Ministerium beauftrage unterschiedliche Anwaltskanzleien. „Entscheidend ist, wer in der Sache in puncto Fachkenntnis und Erfahrungen am besten geeignet ist.“