Sie gelten als Befürworter von Fusionen und haben dabei vor allem kleine Banken im Visier. Sind die weniger leistungsfähig als große?
Ich stelle nur fest, dass es seit Jahrzehnten eine Konsolidierungswelle gibt. Die Aufsicht bewertet das gar nicht. Wir sagen nicht, ob eine Konsolidierung wünschenswert ist, wir haben keine ordnungspolitischen Motive. Wir stellen nur fest: Sie findet statt. Da gibt es natürlich ökonomische Treiber: unter anderem steigende IT-Kosten, aber natürlich auch regulatorische Vorgaben. Ich glaube nicht, dass dieser Prozess zu Ende ist, er wird weitergehen. Die Behauptung, ich würde zu mehr Fusionen mahnen, ist aber falsch.
Wie stabil sind die Bausparkassen? Ist deren Geschäftsmodell nachhaltig?
Die Bausparkassen geraten durch ihr kollektives Geschäftsmodell ebenso wie die Lebensversicherungen durch die extremen Niedrigzinsen besonders unter Druck. Ich traue mir kein Urteil darüber zu, ob das Bausparkassenwesen in 20 Jahren in der heutigen Form noch existieren wird. Bei der faktischen Abschaffung des Zinses müssen sich Geschäftsmodelle, die genau auf dem Zins beruhen, deutlich verändern. Das ist gar keine Frage. Andererseits sollte man die Innovationskraft der Finanzbranche nicht unterschätzen.
Was können die Bausparkassen tun?
Der Gesetzgeber hat schon ein wenig geholfen, indem er die Geschäftsmöglichkeiten erweitert hat. Ob das ausreicht, müssen wir beobachten. Aber wir geben keine Ratschläge, wie sich eine Branche neu zu strukturieren hat, wir sind die Aufsicht.
Bereiten Ihnen die Institute große Sorgen?
Durchaus. Die Branche ist im Moment stabil, aber der Druck wächst merklich.
Eines der Probleme ist die Kündigung von Verträgen. Ist die nachträgliche Änderung der Geschäftsordnung zulässig?
In aktuellen Fällen muss das von den Gerichten entschieden werden. Hier gibt es bekanntlich ein heterogenes Feld von Urteilen, bei denen teilweise noch eine höchstrichterliche Klärung erforderlich ist. Da sind wir auch gespannt. Grundsätzlich kann mit Genehmigung der Aufsicht aber auch in bestehende Verträge eingegriffen werden, wenn eine grundsätzliche systemische Gefahr bei den Bausparkassen entstünde. Ob, wann und in welchem Ausmaß das geschehen wird, weiß ich natürlich nicht, aber grundsätzlich ausschließen kann ich es auch nicht. Käme es zu solch einer extremen Situation, in der auch die Eigentümer nicht mehr in der Lage wären zu unterstützen, dann wäre es auch im Interesse der Verbraucher, lieber eine kleine Einbuße hinzunehmen, die dann aber das System stabilisiert. Die Alternative wäre eine Situation, in der einige untergehen und sich andere mit ein bisschen Glück retten können.
Muss den Kunden das nicht gesagt werden?
Bisher war das nicht erforderlich und im Übrigen bietet der Gesetzestext die geforderte Transparenz. Es ist auch jetzt nicht erforderlich, aber es kann für die Zukunft auch nicht ausgeschlossen werden. Insofern ist es eine Frage des Timings, wann ein einzelnes Unternehmen oder eine ganze Branche verstärkte Aufklärungsarbeit betreiben sollte.