Die Gemeinde Kirchardt begräbt ihren Widerstand gegen eine Krypta für Priester in der syrisch-orthodoxen Kirche Mor Gabriel im Industriegebiet. Die Kirchengemeinde verspricht dafür, nur einheimische Priester dort zu beerdigen. Damit wird ein zwölf Jahre währender juristischer Streit beerdigt.

Kirchardt - Zwölf Jahre lang haben sich die Gemeinde Kirchardt (Kreis Heilbronn) und die syrisch-orthodoxe Kirchengemeinde vor Gerichten miteinander auseinandergesetzt. Über sieben Instanzen stritt man über die Frage, ob eine mitten im Industriegebiet liegende Kirche der geeignete Ort sei als Begräbnisstätte für Priester. Die weltliche Gemeinde meinte Nein. Im Rathaus befürchtete man, dass die Lärmemissionen der Gewerbebetriebe, darunter eine große Holz verarbeitende Firma, die Totenruhe stören könnten und sie deshalb früher oder später mit Auflagen in ihrer Arbeit eingeschränkt würden. Innerhalb von nur zwei Monaten haben die Beteiligten nun einen Vergleich ausgearbeitet, mit dem sie die juristischen Händel begraben. Baurechtlich stehe der Errichtung der Gruft nichts mehr im Wege, erklärt der Bürgermeister Gerd Kreiter.

 

Die Gemeinde Kirchardt verzichtet auf eine Nichtzulassungsbeschwerde beim VGH, um doch noch eine Revision des Mannheimer Richterspruchs zu erreichen. Die Kirchengemeinde, die im 5700 Einwohner zählenden Kirchardt etwa 600 Mitglieder hat, verspricht im Gegenzug, nur einheimische Priester in der Gruft zu bestatten. Außerdem muss die Kirche eine Lüftungsanlage bekommen sowie Schallschutzfenster, die bei Gottesdiensten geschlossen bleiben müssen. Schließlich verpflichtet sich die Kirchengemeinde weiter, nicht gegen die umliegenden Betriebe wegen Lärmbelästigung zu klagen, sofern diese sich im zulässigen Bereich bewegen.

Orthodoxe Priester ruhen in geweihter Erde

Die Kirche Mor Gabriel ist 1994 gebaut worden. Schon im ersten Bauantrag war der Bau einer Krypta vorgesehen. Im syrisch-orthodoxen Gemeinden bleiben die Priester ihren Schützlingen ein Leben lang verbunden. Sie sollen laut Glaubenssatz nicht auf Friedhöfen, sondern in geweihter Erde bestattet werden, am besten unter dem Altar der eigenen Kirche. Doch schon vor mehr als 20 Jahren signalisierte der Kirchardter Gemeinderat, dass er mit der Gruft nicht einverstanden sei. Daraufhin strich die Kirchengemeinde die Krypta aus dem Plan, sah dafür aber einen unterirdischen Lagerraum vor. 2005 beantragte die Kirchengemeinde, diesen Lagerraum zur Gruft umzubauen: Damit begannen die Juristereien. In sechs Instanzen waren die Richter der Auffassung der Gemeinde Kirchardt gefolgt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte hingegen, die Ablehnung der geplanten Krypta verstoße gegen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit und verwies das Verfahren nach Mannheim an den Verwaltungsgerichtshof zurück. Der urteilte Ende November wie berichtet im Sinne der syrisch-orthodoxen Kirche: Die unterirdische Krypta in Mor Gabriel sei zulässig. www.syrisch-orthodox.org