Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Durch Mappus’ Ansinnen wird der Landtag vor schwierige Rechtsfragen gestellt, zu denen es – auch bundesweit – bisher offenbar wenig Rechtsprechung und Literatur gibt. In Baden-Württemberg sei noch nie jemandem der Betroffenen-Status eingeräumt worden, in anderen Ländern höchst selten, war zu erfahren. Wenn Mappus diese Rechtsstellung zuerkannt würde, werfe dies die Frage nach weiteren Betroffenen auf – etwa bei seinem Freund und Investmentbanker Dirk Notheis.

 

Selbst als Betroffene hätten sie offenbar nicht unbedingt ein Rede- und Antragsrecht. In den siebziger Jahren soll die Landtags-SPD einen solchen Automatismus zwar einmal beantragt haben. Der Vorstoß sei jedoch von der CDU-Mehrheit abgelehnt worden. Auch Schünemann hatte eingeräumt, dass das Landesgesetz nur ein Anwesenheitsrecht erwähne. Aus den Grundrechten ergebe sich aber das Recht, „an der Beweisaufnahme aktiv mitzuwirken und insbesondere ein eigenes Fragerecht“. Zur Begründung verwies er besonders auf die enge Verzahnung zwischen der Ausschussarbeit und den Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Auslöser für den Antrag war das Bekanntwerden der Protokolle von Vernehmungen durch die französische Justiz.

Von dem Fragerecht will Mappus offenbar bei der nächsten regulären Sitzung am 31. Januar Gebrauch machen, wenn zwei Experten zum Unternehmenswert der EnBW im Dezember 2010 befragt werden sollen: der Gutachter der Staatsanwaltschaft, Professor Wolfgang Ballwieser, und der Gegengutachter von Notheis, Professor Henner Schierenbeck. Er hält den Kaufpreis für angemessen, ebenso wie der frühere Konzernchef Hans-Peter Villis, der ebenfalls als Zeuge geladen ist.