Mappus teilt in seiner Zeugenvernehmung kräftig aus. Immerhin ist er gekommen und sagt aus. Dirk Notheis ließ ein ärztliches Attest vorlegen. Demnach ist er krank und nicht reisefähig. Nur zu den Kungeleien mit CDU-Ausschussmitgliedern schweigt Mappus, etwa zu der Übergabe von Unterlagen durch den inzwischen abgelösten Ausschusschef Ulrich Müller (CDU) auf einem Autobahnparkplatz. Das wird überfraktionell gerügt. Mappus beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft.

 

Besonders sauer gibt sich Mappus auf seine Rechtsberater im EnBW-Deal, die Kanzlei Gleiss Lutz. Deren Anwalt Martin Schockenhoff hatte bei seiner ersten Vernehmung gesagt, Mappus habe den risikoreichen Weg über das Notbewilligungsrecht des Finanzministers – am Landtag vorbei – im Grundsatz bereits vorentschieden, obwohl Gleiss Lutz Vorbehalte angemeldet und ein Kompromissmodell vorgeschlagen hatte. Stefan Mappus hält dagegen: Objektiv unwahr und ehrenrührig sei dieser Vorhalt. Zudem habe ihn Gleiss Lutz niemals auf Risiken hingewiesen. Das Verhalten der Kanzlei nennt er eine „Riesensauerei“. Doch Anwalt Schockenhoff bleibt bei seiner Darstellung. Über Nacht habe das Land in Kenntnis verfassungsrechtlicher Risiken entschieden, auf den Parlamentsvorbehalt zu verzichten. In der Logik seiner Aussage heißt das: Mappus, mehr noch vielleicht der Investmentbanker Notheis, wollten den EnBW-Deal auf Teufel komm raus durchziehen.