Stefan Mappus attackiert seine früheren Berater. Derweil werden am Freitag sechs Zeugen im EnBW-Ausschuss vernommen, unter anderem Mappus’ damaliger Öffentlichkeitsberater Dirk Metz.

Stuttgart - Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum EnBW-Deal ist noch mitten in der Beweisaufnahme: Am Freitag werden in öffentlicher Sitzung sechs Zeugen vernommen, unter anderem von zehn Uhr an „D. M.“, der „ehemalige Berater für Medienfragen und Medienpolitik im Staatsministerium“, also des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus’ (CDU) Öffentlichkeitsberater Dirk Metz. Später kommt „H. S.“ an die Reihe, der Vorsitzende des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), der Ulmer Landrat Heinz Seiffert.

 

Von diesem Verfahrensstand unberührt haben jetzt Mappus’ Anwälte Stephan Holthoff-Pförtner und Christoph Kleiner unverlangt eine „Beweiswürdigung“ vorgelegt; ein 16-seitiges Papier, in dem sie die bisherigen Zeugenvernehmungen bewerten. Dass dies von Seiten eines Zeugen geschieht, ist sehr ungewöhnlich. Mappus versucht offenbar Boden zurückzugewinnen, der mit der Aussage von Martin Schockenhoff verloren gegangen war.

Mappus sagt, ihn hätten keine Risikohinweise erreicht

Der Mandatsführer der Mappus beratenden Anwaltskanzlei Gleiss Lutz hatte vor dem Ausschuss ausgesagt, man habe sehr wohl vor den rechtlichen Risiken gewarnt, die eine Umgehung des Landtags und die Aktivierung des Sonderbewilligungsrechtes durch den damaligen Finanzminister Willi Stächele (CDU) haben könnte. Bekanntlich hat der Staatsgerichtshof dieses Vorgehen beim Kauf der EnBW-Aktien von der französischen EdF im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt.

Mappus selbst sagt jetzt dazu, ihn hätten „keine Risikohinweise erreicht“. Ja sogar: „Die Aussage von Gleiss Lutz ist abenteuerlich und schlicht unwahr.“ Seine Anwälte argumentieren feinsinniger, kommen freilich zum gleichen Ergebnis: Mappus sei nicht anzulasten, er habe sehenden Auges ein kritisches Verfahren gebilligt. Schockenhoff habe allenfalls „gegenüber Herrn Dr. Notheis einen mündlichen Risikohinweis gegeben“. Selbst wenn das so gewesen wäre – was die Mappus-Anwälte bezweifeln – „wäre ein solcher Hinweis nicht ausreichend gewesen“. Der Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley und Freund von Stefan Mappus, Dirk Notheis „war nämlich nicht der richtige Adressat“.

Man darf davon ausgehen, dass Mappus’ Äußerungen und das Papier seiner Anwälte gar nicht für den Ausschuss bestimmt sind. Sie sollen die Öffentlichkeit beeindrucken. Als Beweisstück verwertbar ist eine solche „Beweiswürdigung“ im Untersuchungsausschuss nämlich nicht. Dort zählen die Originaldokumente aus dem Herbst 2010. Soweit es überhaupt welche gibt.