Dem Willen der Landesregierung nach soll es im Land künftig „deutlich weniger Spielhallen geben als bisher“, so Gall. Aktuell seien 1500 in Betrieb. Künftig müssen die Betreiber gewerbe- und glücksspielrechtliche Voraussetzungen erfüllen, um zugelassen werden zu können. Sie müssen etwa ein Sozialkonzept vorlegen und ihre Mitarbeiter schulen. Sie sollen lernen, auf Gäste einzuwirken, die die Kontrolle über ihr Spielverhalten zu verlieren drohen.

 

Spielhallen müssen künftig auch Mindestabstände voneinander und zu Schulen oder Jugendhäusern haben, von 0 bis 6 Uhr geschlossen sein und eine Videoüberwachung ermöglichen.

Der Automatenverband Baden-Württemberg erwartet eine Klageflut, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Die geplanten Maßgaben griffen in die Eigentumsrechte der Betreiber ein. Sie seien schärfer als in anderen Bundesländern, so Michael Mühleck, der Landesvorsitzende des Verbandes. Die Kommunen hingegen begrüßen die neuen Vorschriften. „Wir hoffen, dass wir mit diesem Gesetz die Ausbreitung der Spielhallen eindämmen können“, so der geschäftsführende Chef des Städtetags, Stefan Gläser.

Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf am Dienstag beraten und ihn zur Anhörung frei gegeben. Nach der Sommerpause soll die erste parlamentarische Beratung stattfinden. Baden-Württemberg sei damit bundesweit der Vorreiter, sagte Gall. Bereits am 1. Juli war der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten. Diesen müssen die Bundesländer jetzt in Landesrecht umsetzen. Der neue Staatsvertrag wurde notwendig, weil die EU das bis dahin umfassende staatliche Monopol im Glücksspielbereich infrage gestellt hatte.