Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Das akzeptierte der Landkreis Ludwigsburg nicht und klagte. Mit Erfolg: Darauf, ob der Aufenthalt im Frauenhaus Ludwigsburg in diesem Einzelfall tatsächlich bis Juli 2017 erforderlich gewesen sei, komme es nicht an, urteilte das Sozialgericht. Sucht eine Frau nicht im nächstgelegenen, sondern in einem anderen Frauenhaus Zuflucht, muss das dennoch der Träger an ihrem gewöhnlichen Wohnort finanzieren.

 

Der Kreis soll nicht auf den Kosten sitzen bleiben

Das soll eine gerechte Lastenteilung bewirken. „Der Träger, der ein Frauenhaus unterhält und damit auch Frauen und ihren Kindern aus anderen Gemeinden Zuflucht bietet“, begründet der Pressesprecher des Heilbronner Sozialgerichts, „soll nicht auf den Kosten sitzen bleiben.“ Schließlich solle die Bereitschaft, Frauen in Notlagen aus anderen Gemeinden aufzunehmen und somit zu schützen, befördert und nicht ausgebremst werden. „Dieser Schutzzweck würde unterlaufen, wenn man in jedem Einzelfall prüfen müsste, ob die Zuflucht und der Aufenthalt im Frauenhaus tatsächlich notwendig war“, argumentiert das Gericht.

Ohnehin ist es schwierig, wenn eine Behörde anhand von Sozialberichten entscheidet, ob eine Frau noch in Gefahr ist oder nicht. Denn in diesen Berichten werden keine Inhalte beraterischer Gespräche preisgegeben. „Die Frauen vertrauen uns oft sehr heikle Dinge an, die aus datenschutzrechtlichen Gründen natürlich geheim bleiben müssen“, sagt Tamara Orban, die als Sozialarbeiterin im Ludwigsburger Frauenhaus tätig ist. Zwei Fachfrauen sind dort für die traumatisierten Frauen da, eine weitere eigens für die Kinder.

Ein Frauenhaus mit Alleinstellungsmerkmal

„Wann eine Frau das Frauenhaus wieder verlässt, entscheidet sie selbstständig. Das ist immer auch eine Frage der Gefahreneinschätzung“, sagt Orban. „Sie können aber nur so lange bleiben, wie es um eine Bedrohungslage geht und nicht um eine reine Wohnungsnot.“ Denn die Plätze im Frauenhaus sind begehrt und rar. Zehn Zimmer mit 24 Betten, verteilt auf drei anonyme Standorte, gibt es in der Ludwigsburger Einrichtung. Sieben davon sind Zimmer für Frauen mit Kindern. „Wenn wir belegt sind und es ganz dringend ist, finden wir aber auf jeden Fall einen Platz, wenn auch nicht unbedingt vor Ort. Die Frauenhäuser koordinieren sich untereinander“, berichtet Chris Scheuing-Bartelmess. In der Ludwigsburger Einrichtung bleiben die Frauen durchschnittlich zwischen einem halben und maximal einem Jahr, bevor sie außerhalb wieder Fuß zu fassen versuchen.