Überraschend setzte Hertha Geschäftsführer Bobic im letzten Jahr vor die Tür. Beide Parteien streiten sich vor Gericht. Am Montag steht ein erstes Aufeinandertreffen an.

Die Trennung sorgte für großes Aufsehen, jetzt ist die Justiz am Zug. Nach mehrmaligen Verzögerungen soll am Montag im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic der erste Termin am Landgericht Berlin stattfinden. Der 52-Jährige wehrt sich gegen seine Kündigungen - und will vor Gericht erscheinen.

 

Wie kam es zur Kündigung von Bobic?

Der damalige Bundesligist hatte sich Ende Januar 2023, nur wenige Tage vor dem Ende der Transferperiode, von seinem Sport-Geschäftsführer getrennt. Die Mannschaft steckte im Abstiegskampf und vorangegangen war eine Derby-Niederlage gegen Union Berlin. Trotzdem kam die Entscheidung angesichts des Zeitpunkts äußerst überraschend. Gerüchte über Unstimmigkeiten zwischen Bobic und dem damaligen Präsidenten Kay Bernstein hatte es zuvor aber schon gegeben. Zunächst erfolgte die ordentliche Kündigung, zwei Wochen später dann die fristlose.

Wie begründet Hertha die fristlose Kündigung?

Das ist unklar. Bobic hatte nach dem Spiel gegen Union wütend auf eine Reporter-Frage reagiert. „Wenn du noch mal fragst, kriegst du eine gescheuert“, sagte der 52-Jährige im Weggehen zu einem RBB-Reporter. Er entschuldigte sich kurz darauf für den Vorfall. Ob Hertha den Aussetzer als Grund für die fristlose Kündigung heranzieht, ist nicht bestätigt. Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber sowohl eine reguläre als auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

Worum geht es im Rechtsstreit?

Um viel Geld. Bobic wehrt sich gegen die Kündigungen. Sollte Hertha ihm sein Gehalt oder Teile davon auszahlen müssen, dürfte es um eine Millionensumme gehen. Es wäre eine weitere Belastung für den finanziell schwer angeschlagenen Zweitligisten.

Warum gibt es zwei Verfahren?

Am Montag steht im Landgericht (11.00 Uhr) der erste Termin im sogenannten Feststellungsverfahren an, in dem es um die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der ordentlichen und fristlosen Kündigung geht.

In dem zweiten, von Bobic initiierten Urkunden-Verfahren geht es nach Angaben einer Gerichtssprecherin um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha. Dem Vernehmen nach zahlt der Hauptstadt-Club seit der im Februar 2023 zugestellten fristlosen Kündigung kein Gehalt mehr an Bobic. Das Verfahren liegt ebenfalls beim Landgericht, aber bei einer anderen Kammer. Dort platzten bislang alle Termine, zuletzt erneut wegen eines Befangenheitsantrags der Hertha.

Erhält Bobic den Vollstreckungstitel, müsste Hertha das seit rund einem Jahr eingefrorene Gehalt des Managers auszahlen. Sollte die Kammer dann in einem Nachverfahren aber zu der Ansicht gelangen, dass die Kündigungen rechtmäßig waren, müsste der 52-Jährige das Geld zurückzahlen.

Werden Hertha-Vertreter und Bobic im Gerichtssaal aufeinandertreffen? 

Bobic hat angekündigt, am Montag vor Gericht zu erscheinen. Ob von Hertha-Seite etwa Geschäftsführer Tom Herrich kommen wird, ist unklar. Zeugen sind für den Termin nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht geladen.

Wäre eine außergerichtliche Einigung möglich?

Ja. Hertha hatte dem 52-Jährigen nach Club-Angaben im vergangenen Jahr ein Angebot „für eine außergerichtliche Einigung gemacht in Orientierung an die vertraglichen Rahmenbedingungen ein faires und tragfähiges Angebot zur umfassenden Beendigung der Rechtsstreitigkeiten“. Zur Höhe dieses Angebots machte die Hertha keine Angaben. Bobic äußerte sich auf Anfrage damals nicht.