Zwar sei nur der Telekommunikationsvorgang an sich davon betroffen, erklärt Solmecke: „Nach überwiegender Ansicht ist aber auch eine angekommene Nachricht davon erfasst, wenn sie auf einer Plattform wie Facebook gespeichert wird.“ Rechtlich gesehen gelten Nachrichten bei Facebook nicht als endgültig zugestellt. Grundsätzlich darf Facebook diese nach dieser Rechtsauffassung nicht ohne die Einwilligung von Sender und Empfänger herausgeben. Aber es könnte eine Ausnahme greifen: wenn Facebook nach dem Erbrecht verpflichtet ist, die Daten herauszugeben. Das ist rechtlich derzeit umstritten.

 

Wenn der Verstorbene seine Nachrichten wie Mails vom Anbieter heruntergeladen hat und die Erben Zugang zu seinem Computer haben, ist es wie beim Brief auf dem Dachboden. „Alles andere ist rechtlich schwierig“, sagt der Dienstleister Eiler. Weder er als Nachlassverwalter noch die Erben bekommen in der Regel Zugriff auf den E-Mail-Account des Verstorbenen, wenn sie das Passwort nicht haben. Die Mailanbieter berufen sich auf das Fernmeldegeheimnis. Eiler weiß von anderen Diensten, die anfingen, „digitale Forensik“ zu betreiben, die versuchten, passwortgeschützte Rechner zu hacken und darüber Zugang zum Mail-Account zu bekommen. Über die „Passwort vergessen“-Funktion können sich die Angehörigen dann Zugang zu Social-Media-Profilen und anderen Accounts im Netz verschaffen. „Aber das ist eine rechtliche Grauzone“, sagt Eiler. Und es ist aufwendig: Auch die Theologin Birgit Aurelia Janetzky, die mit Semno einen der ersten Dienstleister dieser Art im deutschsprachigen Raum gegründet hat, hatte so angefangen. Aber das habe sich kaum gelohnt. „Es wurde für die Kunden zu teuer und war unternehmerisch nicht rentabel“, sagt sie im Interview auf der Plattform Digital danach.

Verträge zu kündigen kann schwierig werden

Wie viele andere digitale Nachlassverwalter beschränkt sich Eilers Columba nun darauf, Verträge aufzuspüren und diese im Auftrag der Erben abzuwickeln. Kunden können das direkt über den Bestatter beauftragen, das System durchsucht dann automatisiert rund 250 Internetdienstanbieter und hilft den Angehörigen, die dortigen Verträge – vom Telefon- über den Stromvertrag bis zur Krankenversicherung – entweder zu übernehmen oder zu kündigen. Schon das ist häufig eine Hürde, denn die Anbieter verlangen Nachweise wie eine Sterbefallurkunde oder einen Erbschein. „Jede Kopie einer Sterbeurkunde kostet rund zehn Euro“, sagt Eiler. Wer zwölf Dienste abmelden muss – eine übliche Zahl laut seiner Erfahrung – gibt allein dafür 120 Euro aus. Solche Nachweise können im System hinterlegt werden, was die Vorgehensweise vereinfacht.

Die digitale Nachlassverwaltung wäre deutlich einfacher, wenn Angehörige Zugriff auf Mails bekämen, schließlich laufen dort unter anderem die Rechnungen für online abgeschlossene Verträge auf. „Der Mailaccount ist der Schlüssel zur Abwicklung der digitalen Identität“, sagt Eiler. Häufig erfahren Angehörige erst von diesen Verträgen, wenn die Mahnung per Post kommt oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. „Sie erben zwar die Verträge und alle Verbindlichkeiten – weil die Rechnungen aber im verwaisten Postfach landen, erfahren sie viel zu spät davon und tragen die Nachteile.“ Die Rechtsexperten hoffen, dass das aktuelle Verfahren diese Frage grundsätzlich klärt.