Freizeit & Unterhaltung : Ingmar Volkmann (ivo)

Im vergangenen Sommer landete der Fall vor dem Ludwigsburger Amtsgericht, die Stuttgarter Zeitung hat damals berichtet. Zuvor hatte sich bereits das Stuttgarter Oberlandesgericht mit dem Fall befasst, dabei aber nur festgestellt, dass beide Eltern widerrechtlich gehandelt haben. Das Familiengericht hatte derweil per einstweiliger Verfügung angeordnet, dass die Tochter vorläufig beim Vater bleibt.

 

In dem Verfahren in Ludwigsburg im vergangenen Sommer überschütteten sich die Eltern gegenseitig mit Vorwürfen. Am Ende der Verhandlung wurde die Mutter schließlich wegen Entziehung Minderjähriger und gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 560 Euro verurteilt.

Für den Vater ein viel zu mildes Urteil: „Meine ehemalige Partnerin wurde bestraft, als handele es sich um ein Kavaliersdelikt, die eigene Tochter zu entführen“, sagte er am Donnerstag nach der neuerlichen Entführung gegenüber der Stuttgarter Zeitung.

Die Mutter habe das Kind nur abholen wollen

Die Justiz, so der Vater, sei indirekt an der erneuten Entführung Schuld. „Das ist eine offene Diskriminierung von Vätern, eine Mutter in solch einem Fall so milde zu bestrafen. Meine Sorgen hat niemand ernstgenommen.“ Er habe große Angst, dass seine Tochter ebenfalls durch das Pfefferspray verletzt wurde.

Die Mutter hatte schon nach dem Urteil vor dem Amtsgericht in Ludwigsburg im Juni 2013 gesagt, sie bereue ihre Tat nicht. Sie habe das Kind nicht entführen, sondern nur abholen wollen.

Schon 2013 ein Fall fürs Gericht

Im vergangenen Sommer landete der Fall vor dem Ludwigsburger Amtsgericht, die Stuttgarter Zeitung hat damals berichtet. Zuvor hatte sich bereits das Stuttgarter Oberlandesgericht mit dem Fall befasst, dabei aber nur festgestellt, dass beide Eltern widerrechtlich gehandelt haben. Das Familiengericht hatte derweil per einstweiliger Verfügung angeordnet, dass die Tochter vorläufig beim Vater bleibt.

In dem Verfahren in Ludwigsburg im vergangenen Sommer überschütteten sich die Eltern gegenseitig mit Vorwürfen. Am Ende der Verhandlung wurde die Mutter schließlich wegen Entziehung Minderjähriger und gemeinschaftlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 560 Euro verurteilt.

Für den Vater ein viel zu mildes Urteil: „Meine ehemalige Partnerin wurde bestraft, als handele es sich um ein Kavaliersdelikt, die eigene Tochter zu entführen“, sagte er am Donnerstag nach der neuerlichen Entführung gegenüber der Stuttgarter Zeitung.

Die Mutter habe das Kind nur abholen wollen

Die Justiz, so der Vater, sei indirekt an der erneuten Entführung Schuld. „Das ist eine offene Diskriminierung von Vätern, eine Mutter in solch einem Fall so milde zu bestrafen. Meine Sorgen hat niemand ernstgenommen.“ Er habe große Angst, dass seine Tochter ebenfalls durch das Pfefferspray verletzt wurde.

Die Mutter hatte schon nach dem Urteil vor dem Amtsgericht in Ludwigsburg im Juni 2013 gesagt, sie bereue ihre Tat nicht. Sie habe das Kind nicht entführen, sondern nur abholen wollen.