Beim Kirchentag könnte es in Bus und Stadtbahn eng werden: Der SSB-Betriebsrat hat beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Sonderdienstfahrplan beantragt.

Stuttgart - Beim Evangelischen Kirchentag vom 3. bis 7. Juni drohen in Stuttgart große Engpässe im Stadtbahnverkehr. Der SSB-Betriebsrat hat beim Stuttgarter Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Sonderdienstfahrplan des städtischen Nahverkehrsunternehmens zum Kirchentag beantragt. Darüber muss das Stuttgarter Arbeitsgericht am nächsten Dienstag (2. Juni) entscheiden – einen Tag vor dem Beginn der Großveranstaltung mit mehr als 250 000 Teilnehmern.

 

„Wenn der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte vor Gericht durchsetzen kann und im Anschluss keine Einigung mit der SSB erfolgt, kann es zu Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes während des Kirchentages kommen“, erklärt der Anwalt Uwe Melzer, Rechtsbeistand der SSB-Personalvertretung. „Wir gehen davon aus, dass der Fahrplan zum Kirchentag Bestand hat“, heißt es hingegen bei den SSB.

Nach Angaben Melzers ist der Betriebsrat über den von der SSB-Geschäftsführung einseitig erlassenen Sonderdienstplan für den seit Langem geplanten Kirchentag erst am 11. Mai informiert worden. Das sei unverständlich, weil es bereits seit zwei Monaten eine Fahrplan-App für Kirchentagsbesucher gebe. Dieses Verhalten zeige, dass die Betriebsräte bewusst übergangen worden seien.