Die Ermittlungen zum "schwarzen Donnerstag" sollte eine unbefangene Behörde führen. Es ist das Gegenteil der Fall, meint Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Niemand kann sich einen Justizminister wünschen, der in das Tagesgeschäft der Staatsanwaltschaft eingreift. Es käme einer Art Dammbruch gleich, wenn er gar die Ablösung eines einzelnen Oberstaatsanwaltes betriebe. Wünschen kann man sich hingegen eine Justiz, die das Vertrauen der Bürger erwirbt, erhält und, wo es verloren gegangen ist, zurückzugewinnen versucht. In diesem Sinne war es kein Beitrag zur Vertrauensbildung, wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart beim Thema Stuttgart 21 bisher agierte.

 

Nicht genug, dass sich der Eindruck einer asymmetrischen Verfolgung von Demonstranten und Polizeibeamten nach dem "schwarzen Donnerstag" im Schlossgarten geradezu aufdrängt. Es weckt auch zusätzliches Misstrauen, dass der gleiche Oberstaatsanwalt für die Verfahren zuständig ist, der den gesamten Einsatz an Ort und Stelle begleitet hat - und frühzeitig kundtat, das alles völlig in Ordnung gewesen sei. Formal mag dies unangreifbar sein. Eine kluge Generalstaatsanwaltschaft aber hätte dafür gesorgt, dass eine andere, zweifelsfrei unbefangene Behörde die Ermittlungen übernimmt, schon um jeden bösen Schein zu vermeiden. Eine solche Anregung - wohlgemerkt: nur Anregung - stünde übrigens auch einem neuen Justizminister gut an.