In Baden-Württemberg werden immer mehr Beschäftigte wegen Äußerungen auf Facebook oder privater Nutzung des Internets gekündigt. Experten raten zu klaren Richtlinien in den Unternehmen.

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Stuttgart - Abmahnungen und Kündigungen wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken wie Facebook und WhatsApp haben im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Das ergab eine Umfrage unserer Zeitung bei den Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg. Demnach hieß es bei sechs der neun Arbeitsgerichte im Land, die Zahl der Fälle habe „deutlich zugenommen“, so auch bei den Arbeitsgerichten Stuttgart, Reutlingen und Pforzheim. Keinen spürbaren Anstieg meldeten die Arbeitsgerichte Freiburg, Heilbronn und Lörrach. „Ich rechne damit, dass insgesamt die Zahl der Fälle weiter steigt – schon allein durch die stärkere Nutzung der sozialen Netzwerke“, sagte Ulrich Hensinger, Pressesprecher des Landesarbeitsgerichts in Stuttgart. Außerdem müsse man davon ausgehen, dass nur wenige Fälle vor Gericht landen. Die Umfrage beruht auf den Einschätzungen der Arbeitsgerichte – genaue Zahlen werden nicht erfasst.

 

Häufigster Kündigungsgrund ist laut Umfrage die Krankmeldung von offensichtlich gesunden Arbeitnehmern, die während der Krankschreibung ihre Aktivitäten auf Facebook posten. Oft geraten auch Angestellte ins Visier, wenn sie durch Bemerkungen ihren Arbeitgeber oder Kollegen beleidigen oder während der Arbeitszeit im Internet surfen, obwohl dies laut Betriebsvereinbarungen verboten ist. Immer häufiger werden Kündigungen auch via WhatsApp ausgesprochen, obwohl diese unwirksam sind.

Arbeitsrechtler empfehlen Betriebsvereinbarungen, die nicht zu streng sind

Arbeitsrechtler empfehlen Betriebsvereinbarungen und Schulungen zum Umgang mit sozialen Netzwerken, um mögliche rechtliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen. „Arbeitsrechtliche Fragen in und um die sozialen Medien haben auch deshalb stark zugenommen, weil hier die Grenze zwischen privater und geschäftlicher Kommunikation stark verschwimmt“, sagte Carsten Ulbricht, Internet-Spezialist der Stuttgarter Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte.

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Auch deshalb sieht Sima Faggin, Arbeitsrichterin und Pressesprecherin am Arbeitsgericht Mannheim, etliche der bestehenden Betriebsvereinbarungen kritisch. „Die Vorschriften lauten meist, dass die Privatnutzung des Internets verboten ist. Aber das ist unrealistisch, auch weil die Grenzen zwischen privat und beruflich fließen. Die Vorschriften halten mit der Bedeutung der technischen Entwicklung oft nicht mit“, so Faggin.