Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Bereits vor einiger Zeit habe die LBBW daher „die zuständigen Steuerbehörden eingebunden“, sagte der Sprecher. Mögliche finanzielle Auswirkungen seien bereits in früheren Quartalen „bilanziell verarbeitet“ worden. Die zuständigen Gremien und die Staatsanwaltschaft habe man „selbstverständlich informiert“. Zu weiteren Details äußere man sich derzeit nicht. „Aus Sicht der Bank sind Handlungen, die dem Geist der Steuergesetzgebung widersprechen, nicht akzeptabel“, sagte der LBBW-Sprecher zu der Frage, wie gerade bei staatlichen Banken Geschäfte zu Lasten des Staates bewertet würden.

 

Eine Sprecherin von Finanzminister Nils Schmid (SPD) verwies auf das Steuergeheimnis, das Auskünfte verbiete. Zur Frage, ob solche Steuertricks legitim wären, sagte sie lediglich, Unternehmen seien „an Recht und Gesetz gebunden“. Die richterliche Klärung sogenannter „Cum-Ex-Geschäfte“ bei Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende stehe noch aus. Seit 2012 seien solche Geschäfte zu Lasten des Fiskus durch eine Gesetzesänderung ausgeschlossen. Bereits 2007 seien sie im Inland eingeschränkt worden. Zuletzt waren sie bei der HSH Nordbank bekannt geworden.

Nach StZ-Informationen wurden die Geschäfte bei der LBBW in den Jahren unmittelbar vor 2009 getätigt. Es soll sich nicht um ein systematisches Geschäftsgebaren gehandelt haben, sondern um Transaktionen einzelner Händler. Ob und inwieweit damals der Vorstand eingebunden war, ließ sich zunächst nicht klären.

Kommentar

weiterer Bericht

Nach StZ-Informationen wurden die Geschäfte bei der LBBW in den Jahren unmittelbar vor 2009 getätigt. Es soll sich nicht um ein systematisches Geschäftsgebaren gehandelt haben, sondern um Transaktionen einzelner Händler. Ob und inwieweit damals der Vorstand eingebunden war, ließ sich zunächst nicht klären.

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